Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Kunigundenfest vom 30.06.2006 wird wie folgt beschlossen:

 

 

„Verordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Kunigundenfest

 

Vom Datum der Ausfertigung

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund von Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. April 2010 (GVBl. S. 169) folgende Verordnung:

 

 

§ 1

 

Die Rechtsverordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Kunigundenfest vom 30.06.2006 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 1 Abs. 1 werden die Worte „auf dem städtischen Festplatz Heldenwiese“ gestrichen.

 

  1. In § 1 Abs. 2 wird das Datum „14.06.2006“ durch das Datum „20.04.2011“ ersetzt.

 

  1. In § 1 Abs. 2 wird folgender Satz 2 eingefügt: „Festplatz ist der Bereich der Heldenwiese, auf dem sich der Vergnügungspark befindet“.

 

  1. In § 4 Abs. 1 werden die Worte „Auf dem Festplatz ist es insbesondere untersagt“ durch die Worte „Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist es untersagt“ ersetzt.

 

  1. In § 4 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „Abs. 1 Nr. 3 gilt nicht, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr in der eigenen Wohnung bzw. der eigenen Betriebsstätte mitgeführt werden“.

 

  1. Der bisherige § 4 Abs. 2 wird zu Abs. 3. Dessen Satz 2 erhält folgende neue Fassung: „Ausgenommen sind Blindenhunde, sowie Hunde, die für den Polizei- oder Rettungseinsatz erforderlich sind.“

 

  1. In § 7 Abs. 1 Nr. 12 wird „Abs. 2“ durch „Abs. 3“ ersetzt

 

  1. In § 7 Abs. 2 werden die Worte „und mit einem Zutrittsverbot belegt“ gestrichen

 

  1. § 8 erhält folgende neue Fassung:

 

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Anordnungen für den Einzelfall

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz kann im Vollzug dieser Verordnung erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum, Besitz oder Sittlichkeit erlassen.“

 

10.    Der Lageplan vom 14.06.2006 wird durch den Lageplan vom 20.04.2011 ersetzt.

 

 

§ 2

 

Diese Verordnung tritt am 01.07.2011 in Kraft.“

 

 

Der Lageplan vom 20.04.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses.