Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stellt die Anfrage zur Teilnutzungsänderung einer Videothek in eine Spielothek auf dem Grundstück FlNr. 517/2 der Gemarkung Heuchling, Hersbrucker Str. 49 zurück, da derzeit ein Konzept bezüglich Spiellhallen erarbeitet wird.

 

Der Mehrbedarf von 5 Stellplätzen kann nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

 

Der Bauherr wird gebeten, mit dem Eigentümer des Grundstücks 629/7 der Gemarkung Lauf, auf dem derzeit Stellplätze errichtet werden zu verhandeln, ob diese dort dinglich gesichert werden können.