Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Tektur zur Errichtung landwirtschaftlicher Hallen auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Neunhof, Nähe Welserstraße, mit der Maßgabe, dass die Baugenehmigung grundsätzlich unter der Bedingung der landwirtschaftlichen, privilegierten Nutzung erteilt wird, die vom Landratsamt Nürnberger Land festgestellt wurde, ebenso wie die Tatsache,d ass die Gebäude dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienen.

 

Außerdem sind gemäß Abstimmung mit dem Landratsamt Nürnberger Land an der Nordseite ein Vordach anzubringen und die Hallen durch Tore zu schließen.

 

Weiterhin ist eine dauerhafte Eingrünung mit heimischen Hölzern und Sträuchern zum freien Gelände anzuordnen.