Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Mauer als Einfriedung und Schallschutz auf dem Grundstück FlNr. 470/10 der Gemarkung Veldershof, Danziger Str. 48, mit der Maßgabe einer maximalen Höhe von 1,80 m.
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof“
- Mauer bis 1,80 m auf der Grenze
wird zugestimmt.