Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau eines Kinderhauses mit Gemeindehaus auf den Grundstücken FlNr. 479/11 und 453/2 der Gemarkung Veldershof, Breslauer Str. 21.
Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof“
- Überschreitung der vorderen Baulinie,
- leichte Überschreitung der nördlichen Baugrenze
wird zugestimmt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.