Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 8

Herr Wallner bezieht sich auf die Ausführungen und die ausführliche Diskussion hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes für das Altstadtfest 2011 in der letzten Verwaltungsausschuss-Sitzung. Als weiteren Baustein für das Sicherheitskonzept wünscht sich die Verwaltung auch noch eine Sperrzeitverordnung, die auf 3 Uhr festgesetzt werden soll. Der letztjährige Veranstalter hat dringend dazu geraten, eine solche Verordnung zu erlassen. Der Veranstalter hat deutlich klar gemacht, dass eine Reinigung des Marktplatzes in der Nacht aufgrund der vielen Besucher in den Gaststätten nicht möglich ist. Es lagen auch sehr massive Lärmbeschwerden vor wegen den Besuchern aus den Gaststätte.

 

Auch der Veranstalter des Altstadtfestes 2011 hat sich aufgrund dieser Tatsachen für eine Sperrzeitverlängerung ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag gestellt. Auch dürfen die Argumente der Polizei nicht außer Acht gelassen werden. Bei kürzerer Sperrzeit steigt der Alkoholkonsum und somit auch die Straftaten.

Es wurde eine Verordnung vorgestellt, die auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt war. Der Verwaltungsausschuss hat sich dann einen anderen Geltungsbereich gewünscht. Diesbezüglich wurde eine Änderung vorgenommen und ein neuer Verordnungsentwurf vorgelegt.

 

Herr Stadtrat Auernheimer wird mit folgender Begründung gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen. Die Entwicklung der Jugendlichen nimmt rapide ab. Das Altstadtfest ist eines der wenigen Feste, die in Lauf noch Anziehungspunkt für Jugendliche ist. Die Sperrzeit um 3.00 Uhr kann er unter einem jugendlichen Gesichtspunkt nicht begrüßen. Das Altstadtfest ist nach wie vor Treffpunkt für viele ehemalige Laufer, die jedes Jahr aus der ganzen Welt nach Lauf kommen, um sich zu treffen. Die Regelung mit dem Gebiet ist eine Wettbewerbsverzerrung. Alle Gaststätten, die außerhalb des Gebiets liegen, dürfen nach wie vor länger offen haben. Dadurch wird das Problem verlagert und kann auch nicht begrüßt werden. Man wird mit dem Problem zu kämpfen haben, dass um 3.00 Uhr alle gleichzeitig auf die Straße gehen, nicht heimgehen wollen, gelangweilt sind und die Situation schwieriger werden wird. Warum wird wegen wenigen Leuten, die sich daneben benehmen den vielen ordentlichen Leuten der Spaß verdorben.

 

Herr Stadtrat Ittner teilt mit, dass es in seiner Fraktion keine Linie gibt, sondern offene Abstimmung herrscht. Dasselbe wurde nahezu unter gleichen Vorgaben bereits im letzten Jahr diskutiert. Ob die berechtigt dargebrachten Probleme mit dieser Maßnahme lösen kann, bezweifelt er massiv. Seiner Meinung nach ist eine Sperrzeitverordnung fast unzusammenhängend mit diesen Problemen. Keiner der vorgebrachten Vorfälle von Herrn Losse fand nach 3.00 Uhr statt. Deshalb sieht er keinen Zusammenhang und bittet nochmals darüber nachzudenken, ob eine Sperrzeitverlängerung, die die Attraktivität mindert, die Probleme lösen kann.

 

Herr Stadtrat Pohl schließt sich den Erkenntnissen des letzten Jahres an. Es war sehr schwierig den Marktplatz sauber zu bringen.

 

Herr Stadtrat Lang denkt, dass man sich durchaus auf die Vorgaben von der Polizei verlassen kann. Er weist nochmals auf die besten Erfahrungen der Stadt Erlangen mit der Bergkirchweih hin. Die Dimension sollte lehren, wie man mit der Geschichte umgeht. Man muss in Zukunft die Wirte in die Diskussion einbinden, auch wenn eine Argumentation schwierig ist.

 

Herr Stadtrat Spannring stellt sich die Frage, überhaupt am Altstadtfest Alkohol auszuschenken. Es könnte auch diskutiert werden, ob 3.00 Uhr nicht an jedem Wochenende in Lauf langen sollte. Warum soll man ausgerechnet am Altstadtfest den Leuten die Uhrzeit vorschreiben.

 

Herr Stadtrat Ochs hat die Erkenntnis aus dem Verwaltungsausschuss, dass Herr Losse nicht überzeugen konnte, dass die Probleme durch eine Sperrzeit um 3.00 Uhr gelöst werden können. Die allgemeinen Probleme des Veranstalters mit der Ausrichtung ist eine Sache, die der Veranstalter mit der Stadt klären muss. Die vorgetragenen Delikte haben sich nach Ende des Altstadtfestes zwischen 23.30 Uhr und 2.00 Uhr zugetragen. Es konnte nicht schlüssig erklärt werden, was nach 3.00 Uhr noch passiert und was durch die Sperrzeit an Verbesserungen bewirkt werden kann.

 

Herr Stadtrat Kern ist der Meinung, dass die Stadt eine Verantwortung hat, was in der Altstadt passiert. Es gibt eine Vielzahl von Veranstaltungen auf dem Marktplatz. Die Anwohner haben ein Recht auf Nachtruhe. Landesweit gibt es überall Debatten hinsichtlich der Freigabe der Sperrzeit. Man kann auch in privaten Räumen weiter feiern und hat dann selbst die Verantwortung. Wenn viele Leute in der Altstadt sind, wird es nicht ruhig. Er ist der Meinung, dass es eine kleine Minderheit gibt, die zunehmend den Spruch vertritt „Saufen bis der Arzt kommt“ und die muss man im Auge haben. Er plädiert für eine Sperrzeit um 3.00 Uhr.

 

Herr Stadtrat Lang ergänzt die Zitierung von Herrn Losse. Es ging ihm darum, eigentlich zu zeigen, dass nach den vorliegenden Gewalttaten von der Polizei eine Sperrzeit um 1.00 Uhr zu fordern wäre. Es wurden 37 Gewalttaten nach 3.00 Uhr registriert, die mit der nicht vorhandenen Sperrzeit zusammenhängen.

 

Herr Wallner schließt ab, dass der Geltungsbereich wie 2010 zurückgeführt wurde. Die Sperrzeitverlängerung hat auch nichts mit dem Hoheitsgebiet des Veranstalters zu tun. Jedes Wochenende um 3.00 Uhr zu schließen findet er überzogen, da nicht jedes Wochenende ein Altstadtfest ähnlicher Zustand vorliegt. Die Stadt ist Sicherheitsbehörde und hat gewisse Aufgaben zu erfüllen. Wenn Argumente vom Veranstalter herangetragen werden, muss die Verwaltung dieses ernst nehmen. Wenn die Polizei klar macht, dass es zu späterer Stunde zu massiven Polizeieinsätzen und zu deutlich gesteigerten aggressiven Straftaten gekommen ist aufgrund Alkoholkonsum, dann muss man darüber nachdenken, diese Lösung zu praktizieren. Es ist ein Versuch, die vorliegenden Probleme in den Griff zu bekommen.

 

Vorsitzender ist der Überzeugung, dass dadurch ein gutes Zeichen gegenüber den Veranstaltern und der Bevölkerung gesetzt wird. Er ist überzeugt, dass das Altstadtfest dadurch auch aufgewertet wird, da sich das Fest wieder eher auf die entsprechende Festzeit konzentriert.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Altstadtfest 2011 wird eine Verordnung über die Sperrzeit wie folgt erlassen:

 

 

Verordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die Sperrzeit für Gaststätten während des Altstadtfestes 2011

(AltstadtfestsperrzeitVO)

 

vom Datum der Ausfertigung

 

 

Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Gaststättengesetzes vom 20. November 1998 (BGBl I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. September 2007 (BGBl I S. 2246), in Verbindung mit § 10 und § 1 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastV - ) vom 22. Juli 1986 (GVBl. S. 295), zuletzt geändert durch § 4 der Verordnung vom 09. Februar 2010 (GVBl. S. 103) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende Verordnung:

 

 

§ 1 Festsetzung der Sperrzeit

 

(1) Für die Dauer des Altstadtfestes 2011 wird für die im Geltungsbereich vorhandenen Gaststättenbetriebe der Beginn der Sperrzeit einheitlich auf 03:00 Uhr vorverlegt.

 

(2) Der Geltungsbereich umfasst folgende Straßen und Plätze:

 

- Altdorfer Straße (bis Hsnr. 30)                            - Kirchenplatz

- Bahnhofstraße                                                       - Lukasgasse

- Barthstraße                                                            - Marktplatz

- Bergstraße                                                             - Mauergasse

- Briver Allee                                                            - Nürnberger Straße (bis Hsnr. 71)

- Burggasse                                                             - Ottogasse

- Eckertstraße                                                                      - Saarstraße

- Falknerstraße                                                        - Sichartstraße

- Friedensplatz                                                         - Simonshofer Straße (bis Hsnr. 21)

- Glockengießerstraße                                            - Spitalstraße

- Hersbrucker Straße (bis Hsnr. 30)                                  - Turnstraße

- Höllgasse                                                               - Weigmannstraße (bis Hsnr. 43)

- Johannisstraße                                                      - Zeltnerplatz

- Julienstraße

 

 

§ 2 Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 4 des Gaststättengesetzes handelt ordnungswidrig, wer

 

  1. vorsätzlich oder fahrlässig als Inhaber einer Schank- oder Speisewirtschaft duldet, dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit in den Betriebsräumen verweilt,

 

  1. als Gast in den Räumen einer Schank- oder Speisewirtschaft über den Beginn der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl der Gewerbetreibende, ein in seinem Betrieb Beschäftigter oder ein Beauftragter der zuständigen Behörde ihn ausdrücklich aufgefordert hat, sich zu entfernen.

 

(2) Nach § 28 Abs. 3 des Gaststättengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am 25.06.2011 in Kraft. Sie gilt bis zum 27.06.2011.

 

 

 

 

 

 


Die Herren Stadträte Maschler und Herrmann verlassen den Sitzungssaal.