Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses (6 WE) auf den Grundstücken FlNr. 790/10 und 790/11 der Gemarkung Lauf, Hofmannstr. 1, weil sich das Gebäude gem. § 34 BauGB einfügt.

 

Einer Überschreitung der zulässigen GRZ um ca. 10 % wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Stellplätze mit versickerungsfähigem Material ausgeführt werden. Die Freiflächen, die nicht für Zufahrt, Terrassen und Stellplätze notwendig sind, sind dauerhaft zu begrünen.

 

Ein Mülltonnenstandort für den Tag der Leerung ist vorzusehen.

 

Hinweis an das an das Landratsamt Nürnberger Land:

Der Stellplatz Nr. 6 kann nicht selbständig angefahren werden und kann in dieser Form nicht anerkannt werden.