Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 138/2 der Gemarkung Schönberg, Bertholdstr. 2a.
Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 33 „Tiergarten (Schönberg)“
- Dachneigung 45° statt 20° - 38°,
- Kniestock 50 cm bei symmetrischen Satteldächern statt Kniestock bei asymmetrischen Satteldächern bis max. 1,00 m zulässig
wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass das Hauptgebäude und der Carport so tiefer gesetzt werden, dass sich die Wandhöhe der Grenzbebauung auf max. 3,00 m gem. BayBO reduziert.