Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Aufgrund des zu erwartenden hohen Parkdrucks bittet das Gremium die Verwaltung, für das Gebiet ein Gesamtkonzept vorzulegen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen aus der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.

  2. Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von folgenden Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Äußerungen oder Einwendungen vorgebracht wurden:

    Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
    Regierung von Mittelfranken, Bereich 4 (Schulen), Ansbach
    Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
    Staatliches Bauamt Nürnberg
    Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
    GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
    Kabel Bayern GmbH& Co. KG, Nürnberg
    Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf
    Evang.-Luth. Pfarramt, Lauf
    Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
    Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
    Stattliches Schulamt, Lauf
    Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
    Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
    Bundesanstalt THW, OV Lauf
    Kreisjugendring, Lauf
    Gemeinde Neunkirchen a.Sand
    Gemeinde Ottensoos
    Gemeinde Leinburg
    Gemeinde Rückersdorf
    Markt Schnaittach
    Markt Heroldsberg
    Markt Eckental
    Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
    Bodendenkmalpfleger Herr Günther Schroth

 

  1. Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:

    Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts einschließlich der Grünordnungsplanung wurde bereits ein Fachbüro beauftragt. Dieses Büro führt auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch.
    Durch eine Umplanung wird der Waldabstand von mindestens 10 m in jedem Bereich eingehalten.

  2. Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird festgestellt:

    Die fehlenden Nachweise werden erbracht. Die Fläche wird bei der derzeit laufenden Neuberechnung der Abwasseranlagen im Kernstadtbereich berücksichtigt.
    Die Wasserversorgung durch Städtischen Werke Lauf ist gesichert.
    Die grundsätzlichen Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen.

  3. Zu den Äußerungen der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH wird festgestellt:

    Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

  4. Zu den Äußerungen der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz wird festgestellt

    Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz teilt die Meinung der Polizei, dass die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze bei weitem nicht ausreichen.
    Es ist deshalb notwendig, dass entweder über eine vertragliche Regelung die während der Schulzeiten nur schwach frequentierten Parkplätze des Sportvereins TV 1877 Lauf von der Schule mitgenutzt werden können oder ausreichend Stellplätze auf dem Schulareal geschaffen werden..

  5. Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth wird festgestellt:

    Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt.
    Durch eine Umplanung wird durchgängig ein Abstand von mindestens 10 m zum Wald eingehalten.

  6. Zu den Äußerungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg wird festgestellt:

    Die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.

  7. Der Bebauungsplan in der Fassung der letzten Änderung vom 22.03.2011 wird beschlussmäßig gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.