Sitzung: 22.03.2011 BauA/004/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 5/029/2011
Aufgrund des zu erwartenden hohen Parkdrucks bittet das Gremium die Verwaltung, für das Gebiet ein Gesamtkonzept vorzulegen.
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
- Es wird festgestellt, dass während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen aus
der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.
- Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von folgenden Behörden und Träger
öffentlicher Belange keine Äußerungen oder Einwendungen vorgebracht
wurden:
Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Regierung von Mittelfranken, Bereich 4 (Schulen), Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg
Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
Kabel Bayern GmbH& Co. KG, Nürnberg
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf
Evang.-Luth. Pfarramt, Lauf
Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
Stattliches Schulamt, Lauf
Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
Bundesanstalt THW, OV Lauf
Kreisjugendring, Lauf
Gemeinde Neunkirchen a.Sand
Gemeinde Ottensoos
Gemeinde Leinburg
Gemeinde Rückersdorf
Markt Schnaittach
Markt Heroldsberg
Markt Eckental
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
Bodendenkmalpfleger Herr Günther Schroth
- Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land
wird festgestellt:
Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts einschließlich der Grünordnungsplanung wurde bereits ein Fachbüro beauftragt. Dieses Büro führt auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch.
Durch eine Umplanung wird der Waldabstand von mindestens 10 m in jedem Bereich eingehalten.
- Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg
wird festgestellt:
Die fehlenden Nachweise werden erbracht. Die Fläche wird bei der derzeit laufenden Neuberechnung der Abwasseranlagen im Kernstadtbereich berücksichtigt.
Die Wasserversorgung durch Städtischen Werke Lauf ist gesichert.
Die grundsätzlichen Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen.
- Zu den Äußerungen der Deutschen Telekom
Netzproduktion GmbH wird festgestellt:
Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
- Zu den Äußerungen der Polizeiinspektion Lauf
a.d.Pegnitz wird festgestellt
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz teilt die Meinung der Polizei, dass die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze bei weitem nicht ausreichen.
Es ist deshalb notwendig, dass entweder über eine vertragliche Regelung die während der Schulzeiten nur schwach frequentierten Parkplätze des Sportvereins TV 1877 Lauf von der Schule mitgenutzt werden können oder ausreichend Stellplätze auf dem Schulareal geschaffen werden..
- Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Roth wird festgestellt:
Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt.
Durch eine Umplanung wird durchgängig ein Abstand von mindestens 10 m zum Wald eingehalten.
- Zu den Äußerungen des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg wird festgestellt:
Die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.
- Der Bebauungsplan in der Fassung der letzten Änderung vom 22.03.2011 wird beschlussmäßig gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.