Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vorsitzender informiert die Anwesenden über den aktuellen Stand des Bildungspakets.

 

Im Bildungspaket soll geregelt sein, dass künftig Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 25 Jahren, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag, Wohngeld oder Sozialgeld beziehen, einen Rechtsanspruch auf das Bildungspaket der Bundesregierung bekommen. Ab wann das Bildungspaket in Kraft tritt ist derzeit noch nicht geklärt. Das Bildungspaket unterstützt in Deutschland rund 2,5 Mio. Kinder und Jugendliche. Ziel des Bildungspakets ist es, Kindern und Jugendlichen bessere Lebens- und Entwicklungschancen zu eröffnen. Da der Bundespräsident das Bildungspaket noch immer nicht unterschrieben hat, gibt es bis heute keine Ausführungsverordnungen. Das Bildungspaket soll zunächst für die nächsten drei Jahre gelten und pro Jahr rund 1,6 Mrd. Euro für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen. Dies würde bedeuten, dass für jedes Kind ca. 53 Euro pro Monat zur Verfügung stehen würden. Zunächst sollen die Bedürftigen in Lauf a.d.Pegnitz angeschrieben werden, um diese informieren und beraten zu können. Der zweite Schritt wäre die Prüfung von Soforthilfe. Nach Aussage des Landratsamtes können Zuschüsse für Klassenfahrten bereits gewährt werden. Über den Kinderfonds und das Weihnachtshilfswerk können ebenfalls erste Zuschüsse erteilt werden. Nach der Unterzeichnung des Bildungspakets und dem Erhalt der Ausführungsverordnungen könnte die Stadt Lauf a.d.Pegnitz die Zuschüsse, die bereits vorab geleistet wurden, wieder erhalten. Das Landratsamt hat bereits eine Unterstützung durch Praktikanten bei der Information der Bedürftigen zugesichert. Ein Beschluss für diese Maßnahme ist nicht notwendig, da dies in den Kompetenzbereich der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters fällt. Somit dient der Bericht zur Information.