Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.    Es wird festgestellt, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Tekturplanes
Nr. 2 zum Bebauungsplanes Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden

2.  Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ vom 11.09.2007 in der Fassung der letzten Änderung vom 01.02.2011 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

 

 

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“

§ 1

 

(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 11.09.2007 in der Fassung der letzten Änderung vom 01.02.2011

(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

3.   Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.