Sitzung: 22.03.2011 BauA/004/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 5/024/2011
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Es wird festgestellt, dass bei der öffentlichen
Auslegung des Tekturplanes Nr. 6 zum Bebauungsplanes Nr. 44 „Am Steinbruch“
keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Es wird festgestellt, dass bei der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht
wurden.
3.
Der Tekturplan
Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am
Steinbruch“ vom 12.10.2010 in der Fassung vom 11.01.2011 wird hiermit als
Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13 und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585),
und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 6
zum Bebauungsplan Nr. 44 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Am
Steinbruch“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr.
44 gilt der vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 12.10.2010
in der Fassung vom 11.01.2011
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
4. Das Stadtbauamt wird beauftragt,
den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.