Vorsitzender informiert über ein Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. Das Ministerium teilt mit, dass es mit Schreiben vom 31.01.2011 den Regionalen Planungsverbände darüber informiert hat , dass nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit die „Schalltechnischen Planungshinweise für Windparks“ des Bayerischen Landesamts für Umwelt vom Februar 2006 nach wie vor aktuell sind. Mit der Anwendung dieser Hinweise durch die Träger der Regionalplanung kann eine unzulässige Lärmbelastung der Anwohner bereits im Planungsprozess ausgeschlossen werden. Danach wird für „Allgemeine Wohngebiete“ ein Abstand von 800 m schalltechnisch als unproblematisch erachtet, bei „Reinen Wohngebieten“ oder besonders schutzwürdigen Bereichen kann dieser auch darüber liegen.


Beschluss: