Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Carports auf dem Grundstück FlNr. 972/5 der Gemarkung Schönberg, Gundekarstr. 4.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 29 „Baugebiet Schelmschlag, Schönberg“ kann nicht erteilt werden, da dies städtebaulich nicht vertretbar ist, weil die gesamte seitliche Grenze zum Nachbargrundstück FlNr. 968 wird in Anspruch genommen.