Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Frau Neidl erläutert, dass Im März 2010 ein Deckeneinbruch bei den Felsenkellern in Neunhof auf dem städtischen Waldgrundstück FlNr. 994/1 gemeldet wurde. Nach einem umgehenden Ortstermin wurde der Einsturz zunächst provisorisch abgesperrt. Kurz darauf meldete die Eigentümerin des Grundstücks FlNr. 994/13 einen wesentlich größeren Einbruch auf ihrem Grundstück. Eine daraufhin durchgeführte zweite Ortsbesichtigung führte zu dem Ergebnis, dass ein sicherheitsrechtliches Einschreiten erforderlich sei.

 

Der Fachbereich 4 wurde als verwaltende Stelle des städtischen Grundstücks aufgefordert eine geologische Untersuchung zu beauftragen, sobald die Schneedecke geschmolzen ist. Dies geschah im April 2010 für das gesamte Areal, also auch für das Privatgrundstück FlNr. 994/13. Der Abschlussbericht des Geotechnischen Büros Dr. Tarasconi vom 23.04.2010 kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine rein oberflächliche Rutschung nach derzeitigen Erkenntnissen unwahrscheinlich ist, aber weitere Beobachtungen sowie ggf. eine Sanierung des Hangs empfohlen und als Sofortmaßnahmen vorgeschlagen wird, zur Entlastung des Hangs und Verhinderung einer zunehmenden weiteren Schwächung des Gebirges durch die aufweitende Wirkung der Wurzeln das Fällen zumindest der oberhalb der vorhandenen Bebauung befindlichen Bäume, die Sicherung der Mauer im Hofbereich, die Entkoppelung des Wohngebäudes im südwestlichen Grundstücksbereich (Küche) vom Hang zur Reduzierung der unmittelbaren Einwirkung der hangabwärtigen Kräfte auf das Bauwerk, eine Dokumentation und Überwachung der vorhandenen Bauwerksschäden, z. B. durch das Setzen von Gipsmarken in den Gebäuden und Nägeln in der Hof- und Verkehrsfläche sowie die Überprüfung der Statik der Wohngebäude sowie der Dichtigkeit der Gasleitungen.

 

Dieses Ergebnis wurde der Grundstückseigentümerin mit Schreiben vom 26.04.2010 mitgeteilt verbunden mit der Aufforderung diese Sofortmaßnahmen innerhalb ihres Grundstücks in die Wege zu leiten. Die Baumfällarbeiten sowie die Dokumentation und Überwachung der vorhandenen Bauwerksschäden wurden von der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in Auftrag gegeben.

 

Bereits damals empfahl Herr Dr. Tarasconi, dessen Gutachten auf einer Handbohrung basiert, weitere Untersuchungen durch den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH, sollten die Sofortmaßnahmen nicht greifen.

 

Durch das Ingenieurbüro Meyer & Schmidt wurden insgesamt 10 Messpunkte gesetzt, die ab 05.07.2010 zunächst in zweiwöchigem Abstand überprüft wurden. Die Fällung von insg. 22 Bäumen im Hangbereich wurde am 22.06.2010 beauftragt, konnte aber aus krankheitsbedingten Gründen erst Ende Oktober, Anfang November durchgeführt werden.

 

Die Kontrollmessungen wurden durch das Geologische Büro Dr. Tarasconi geprüft und ein Zwischenbericht vom 01.10.2010 empfahl eine Statikprüfung der Scheune. Das Beobachtungsintervall konnte jedoch auf ca. 6 Wochen verlängert werden. Auf die Statikprüfung wurde von Seiten der Verwaltung verzichtet, da sich das Gebäude bereits in einem stark baufälligen Zustand befand. Durch die Verlängerung des Beobachtungszeitraums ging die Verwaltung von einer Entspannung der Situation aus.

 

Am 11.01.2011 erhielt die Verwaltung einen weiteren Bericht über die Kontrollmessungen nach Abschluss der Baumfällarbeiten. Fünf Kontrollpunkte wiesen dabei signifikante Veränderungen auf, die zu einer sofortigen weiteren Messung Anlass gaben. Diese erfolgte am 14.01.2010 mit dem Ergebnis, dass die Scheune stark einsturzgefährdet ist. Kurzfristig sollte das nähere Umfeld abgesperrt werden. Diese Maßnahmen wurden umgehend in die Wege geleitet, die Scheune am 21.02.2011 abgebrochen

 

Für den Bereich des Privatgrundstücks kommt Herr Dr. Tarasconi nun zu dem Ergebnis, dass ein Fortschreiten der Bewegungen und damit eine zunehmende Schädigung der angrenzenden Bereiche (also wohl auch der Steinbruchstraße) und Bauwerke sowie zumindest oberflächliche Rutschungen zu erwarten sind. Es sind daher umgehend Schritte für eine Sanierung und Stabilisierung des Hanges sowie zur Sicherung der Bauwerke zu ergreifen. Dazu hält er die Zuziehung eines weiteren Sachverständigen für notwendig und empfiehlt dafür den TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH.

 

Der Fachbereich 3 und 4 hielten deshalb übereinstimmend aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten diese Begutachtung durch weitere Sachverständige für notwendig. Es wurde ein Ortstermin mit Vertretern des TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH vereinbart, der am 03.02.2011 stattfand. Ergebnis ist ein Angebot für eine Baugrunduntersuchung bzw. Baugrundgutachten. Als Grundlage sind dringend umfangreiche Bohrungen (3 Baugrundaufschlussbohrungen mit einem Durchmesser von ca. 13 cm und einer Tiefe von 8, 16 und 20 m, evtl. weitere Kleinbohrungen (Durchmesser ca. 10 cm), eine Grundwassermessstelle (Rammpegel DN 50), Aufnahme von drei Geländeprofilen, Auswertung der Untersuchungsergebnisse und Standsicherheitsberechnungen notwendig um ein Sanierungskonzept erstellen zu können.

 

Die Verwaltung hat daraufhin das Landesamt für Umwelt als Fachbehörde beigezogen. Ein Vertreter des Landesamtes hat den Hang am 14.02.2010 intensiv begutachtet und bestätigt, dass der gesamte Hang abgerissen ist, kriechend rutscht und diese Abwärtsbewegung ohne Sicherungsmaßnahmen nicht aufzuhalten ist. In der Stellungnahme vom 21.02.2010 werden deshalb u.a. eine Wiederholungsmessung an den vorhandenen Messpunkten als dringend erforderlich genannt. Diese ist bereits am 17.02.2011 erfolgt. Dabei wurden weitere Bewegungen festgestellt. Weiterhin ist die Durchführung von Aufschlussarbeiten und Erstellung eines Baugrundgutachtens sowie Beraterleistungen wie vom TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmBH angeboten, notwendig. Der Einfluss der Wasserleitung aus der Quelle im Felsenkeller auf die Gesteinseigenschaften im Umfeld der Scheune und des im Südwesten anschließenden Parkplatzes muss abgeklärt werden. Die Durchführung einer Gebäudebeweissicherung an den Gebäuden der an die Grundstücke FlNrn. 994/13 und 994/1 angrenzenden Grundstücke wurde bereits beauftragt.