Herr Zenger erläutert ausführlich die Arbeitsunterlagen zu TOP Ö 1.1 und 1.2.

 

Nach ausführlicher Diskussion ist sich das Gremium einig, zusätzlich zum vorgeschlagenen Altstadtbereich das „Areal Gramp“ in die Veränderungssperre aufzunehmen.

 

Weiterhin herrscht Übereinstimmung, derzeit keine Abstufung des Industriegebiets in ein Gewerbegebiet vorzunehmen, da sich dadurch Nachteile für die ansässigen Betriebe, z.B. aus dann zulässigen Nutzungen wie Vergnügungsstätten, ergeben könnten. Als Konsequenz wird am Beschluss vom 27.07.2011 festgehalten, für den Umbau und die Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in ein Spielcasino auf dem Grundstück FlNr. 908/12 der Gemarkung Lauf, Industriestr. 8, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen..