Sitzung: 01.03.2011 BauA/003/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 4/006/2011
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
Die nachfolgend im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a. d. Pegnitz eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG ganz oder teilweise einzuziehen da jegliche Verkehrsbedeutung verloren ging bzw. Teilstücke davon im Rahmen der Neugestaltung des Baugebiets verlegt wurden.
Nr. 52 „Habichtweg“
FlNr. 83, 83/16, 83/17 Gemarkung Veldershof teilweise auf einer Länge von ca. 0,133 Km
Nr. 53 „Falkenweg“
FlNr. 93/32 und 93/38 Gemarkung Veldershof insgesamt mit einer Länge von 0,240 Km
Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist die Absicht der Einziehung 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben.