Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die nachfolgend im Bestandsverzeichnis der Stadt Lauf a. d. Pegnitz eingetragenen öffentlichen Feld- und Waldwege sind gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG  ganz oder teilweise einzuziehen da jegliche Verkehrsbedeutung verloren ging bzw. Teilstücke davon im Rahmen der Neugestaltung des Baugebiets verlegt wurden.

 

Nr. 52 „Habichtweg“

 

FlNr. 83, 83/16, 83/17 Gemarkung Veldershof teilweise auf einer Länge von ca. 0,133 Km

 

Nr. 53 „Falkenweg“

 

FlNr. 93/32 und 93/38 Gemarkung Veldershof insgesamt mit einer Länge von 0,240 Km

 

Gemäß Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) ist die Absicht der Einziehung 3 Monate vorher ortsüblich bekanntzugeben.