Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 16

Herr Stadtrat Mayer beantragt im Namen der CSU Fraktion, die im letzten Jahr eingeführte Straßenausbaubeitragssatzung mit sofortiger Wirkung und nachfolgender Begründung abzuschaffen.

Von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen profitieren zwar die Eigentümer der Grundstücke, jedoch nicht ausschließlich und in erster Linie. Denn Straßen – auch reine Anliegerstraßen – werden von vielen Personen befahren. Dazu gehört selbst in reinen Wohngebieten reiner Durchgangsverkehr, der andere Straßen erreichen will, aber auch Mieter und deren Besucher, Lieferverkehr jeder Art sowie „Touristen“, die einfach nur ein Stadtviertel besuchen wollen.

 

Das Beitragsrecht bemisst den Beitrag nach dem Vorteil, der dem Grundstückseigentümer entsteht, dass er die Straße nutzen und damit erst sein Grundstück nutzen kann. Der Gedanke ist natürlich richtig. Aber ohne eine Erschließung der Grundstücke einer Gemeinde wäre ein Leben und Arbeiten in der Gemeinde nicht möglich. Daher wird erst durch die Erschließung von Wohngebieten – darüber hinaus auch aller anderen Gemeindegebiete – das Leben und Arbeiten innerhalb einer Gemeinde möglich. Die Erschließung der Gebiete ist daher eine notwendige Voraussetzung für die Existenz der Gemeinde und sollte nicht noch einmal dem Eigentümer auferlegt werden.

 

Soll Infrastruktur in Gemeinden errichtet werden, müssen die Einnahmen aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde stammen. Zu diesem Haushalt tragen Eigentümer wie auch Mieter durch verschiedene Steuern und andere Angaben bei, zusätzlich wird der kommunale Haushalt aus Anteilen am Bundes- und Landeshaushalt gespeist. Die Eigentümer tragen zusätzlich bereits die Last der Grundsteuer, aus deren Aufkommen beispielsweise Straßen finanziert werden können. Natürlich ist die Grundsteuer dazu nicht zweckgebunden, dennoch könnten Gelder in der entsprechenden Höhe zum Straßenbau zur Verfügung gestellt werden. Eine weitere Sonderlast sollte den Eigentümern nicht auferlegt werden.

 

Beiträge werden regelmäßig damit begründet, dass Leistungen, die direkt zurechenbar sind, auch direkt den Nutzern in Rechnung gestellt werden müssen. Dazu wird, wie bereits dargelegt, der Sondervorteil der Eigentümer angeführt. Nicht nur die Begründung des Sondervorteils ist problematisch zu sehen, auch die Verteilung des Aufwands über die verschiedenen Maßstäbe, mit denen Art und Maß der Nutzung erfasst werden soll. Auch hier bietet es sich an, auf diese umständliche Berechnung zu verzichten.

 

Die Beitragserhebung ist auch aus dem Grunde so streitträchtig, dass Bürger zur Kasse gebeten werden, ohne einen Einfluss auf die Gestaltung nehmen zu können. Oft wäre auch eine weniger aufwändige Herstellung bzw. ein weniger aufwändiger Ausbau ausreichend, um die Erschließung zu sichern. Daher sollten bereits in der Planungsphase die Bürger einbezogen werden, um bei der Planung der Anlage zumindest Anregungen geben oder Bedenken äußern zu können.

 

Nachdem im Haushalt 2011 keine Einnahmen aus der Straßenausbaubeitragssatzung  eingestellt sind, muss ein entsprechender Deckungsvorschlag nicht erbracht werden. Soweit die „technische“ Begründung. Darüber hinaus gibt es natürlich auch eine politische Begründung. Keine hier im Stadtrat vertretene Gruppierung hat in seinen Wahlprogrammen 2008 die Laufer Bürger darauf hingewiesen, dass sie vor haben eine zusätzliche Einnahmequelle in Form der „STRABS“ zu schaffen.

Sind wir mal ehrlich, der einzige Grund für die Einführung war der, dass die Rechtsaufsichtsbehörde im Vorfeld der Haushaltsaufstellung 2010 signalisiert hat, dass ein Haushalt mit der damals geplanten Verschuldung ohne Einführung der „STRABS“ nicht genehmigungsfähig ist. Das hat sich im Nachhinein ja glücklicherweise als Luftnummer erwiesen – die Verschuldung fand nicht statt, findet in 2011 nicht statt und ist laut Aussage der Kämmerin für die nächsten Jahre ebenfalls wohl nicht notwendig.

Man muss den Bürgern fairerweise jetzt auch sagen, dass sie zukünftig auch keine Chance mehr haben werden hierzu mit zu entscheiden. Denn eins ist klar – sobald der erste Bescheid zur „STRABS“ und Maßnahmen sind für 2012 geplant – erlassen wird, ist eine Rücknahme tatsächlich nicht mehr möglich. Daher ist es jetzt notwendig zu handeln und die „STRABS“ jetzt abzuschaffen.

Zum Abschluss noch ein Beispiel zur Verdeutlichung, wie sehr dies einzelne Bürger betreffen kann. Letzte Woche war in der PZ zu lesen, dass in Schwaig unter anderem der Rainwiesenweg ausgebaut wird. Schwaig hat glücklicherweise keine „STRABS“, hat aber berechnet, dass pro Grundstückseigentümer eine Umlage in Höhe von 13,50 EUR pro qm zu bezahlen wäre. Bei einem 700 qm großen Grundstück bedeutet dies eine Belastung in Höhe von 9.450,-- EUR.

Ganz zum Schluss bitte ich darum auf pseudojuristische Diskussionen zu verzichten. Der CSU Fraktion sind die Rechtslage und die haushaltsrechtlichen Auswirkungen klar. Das war es in den letzten Jahrzehnten im Übrigen dem ganzen Stadtrat. Die Praxis der „STRABS“ wird bestimmt von der normativen Kraft des Faktischen. Ungefähr die Hälfte aller Kommunen in Bayern verzichten auf eine „STRABS“. Die Bürgermeister der betroffenen Kommunen vertreten dabei alle großen Farben, die in der bayerischen Politiklandschaft vertreten sind.

Als unmittelbare Nachbarn seien nur Röthenbach (SPD) und Schwaig (FW) genannt. Auch die Grünen in Zirndorf haben eine Resolution zur generellen Abschaffung der „STRABS“ befürwortet. Daher bitte ich nochmals eindringlich, schon aus sprachlichen Gründen, die Straßenausbaubeitragssatzung wieder abzuschaffen.

 

Frau Wamser stellt die Lage aus Sicht der Verwaltung dar. Sie möchte nicht im Einzelnen auf die Begründungen im Antrag der CSU eingehen, sondern nur die gesetzlichen Grundlagen nochmals kurz aufführen. Es mag sein, dass einige Gemeinden darauf verzichten, aber es ist nicht rechtens. Rechtsetzung durch eine solche Satzung ist ureigenstes kommunales Selbstverwaltungsrecht und in Art. 62 der GO sind die Grundsätze der Einnahmebeschaffung genannt. Es ist auch eine Reihenfolge festgelegt, die es einzuhalten gilt. Die Stadt erbringt eine Leistung für ihre Bürger - die dadurch einen Vorteil haben - und darunter fällt die Straßenausbaubeitragssatzung. Es geht nach dem Verursacherprinzip und erst anschließend kommen Steuern und Kredite, wenn nötig. Beitragserhebungsgebot und Beitragserhebungspflicht aus dem KAG und der Gemeindeordnung ist nicht gesetzeskonform. Bei der Gewährung von staatlichen Zuwendungen werden diese Straßenausbaubeiträge – egal ob sie erhoben werden oder nicht – immer Zuschuss mindernd angesetzt. Wenn keine erhoben werden, fehlt einfach Geld. Der Zuschussgeber fragt nicht nach der Einnahme. Darauf kann man aus finanzieller Hinsicht nicht verzichten. Die Rechtsaufsichtsbehörde weist immer darauf hin, dass das eine Einnahmequelle der Gemeinde ist, die auszuschöpfen ist, vor allem wie letztes Jahr, wenn Kredite anstehen oder in den Finanzplanungsjahren Kredite anstehen. Sie hat zwar gesagt, dass hoffentlich keine Kredite in den nächsten Jahren gebraucht werden, aber in der Finanzplanung sind für die nächsten zwei Jahre Kredite eingeplant und darauf stellt das Landratsamt ab. Es ist einmal eine erhebliche Belastung für die Bürger, aber dann hat man wieder eine gute Straße und für die nächsten 30 bis 40 Jahre Ruhe und man hat Beleuchtung, keine Löcher, Regenrinnen, Gehwege und dergleichen. Es gibt rein haushalts- und kommunalrechtlich keine Alternative im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Aufgaben, die eine Stadt wie Lauf zu erfüllen hat. In schlechten Zeiten besteht die Gefahr, dass der Straßenausbau nicht an erster Stellte steht, sondern es werden die sozialen Aufgaben vorrangiger behandelt. Das Straßennetz verfällt und die Stadt bzw. Gemeinde verliert an Attraktivität. 

 

Vorsitzender teilt aufgrund einer Nachfrage bei der CSU-Landtagsfraktion in München mit, dass keine Änderungen bei der gesetzlichen Grundlage geplant seien. Vom Bayerischen Staatsminister des Innern liegt ein Schreiben vor, indem er ausführlich berichtet, dass er gleichwohl der Meinung ist, dass es in Bayern keine Alternative zur Erhebung solcher Beiträge gibt.

 

Herr Stadtrat Mayer möchte eine kurze Widerrede vorbringen. Dass es die Verwaltung entsprechend so darstellt, ist völlig klar. Er möchte aber darauf hinweisen, dass die Stadt Lauf seit den 70er Jahren sehr gut mit dem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde gelebt hat. In Lauf gab es seit den 70er Jahren auch keine größeren Löcher in Straßen. Die Entwicklung der Stadt hat funktioniert und ist gut vorangegangen Für ihn sind dies alles Pseudoargumente. Die rechtliche Situation ist klar, wir haben aber auch mit einer Umgehung der rechtlichen Situation zusammen im Stadtrat seit den 70er Jahren recht gut gelebt. Wenn dies jetzt anders gesehen wird, dann mag es anders sein, soll dies aber auch ehrlich begründen und sich nicht auf rechtliche Dinge zurückziehen. Dass die Straßenausbaubeitragssatzung für den Bürger  nur einmal im Leben vorkommt widerlegt er anhand eines Beispiels. Er bittet ausdrücklich, die juristischen Gründe hinten anzustellen.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte dem Antrag der CSU-Fraktion widersprechen. Sein Unmut besteht darin, dass man diesen Antrag, nachdem er vor einem Jahr inhaltlich diskutiert und beschlossen wurde, jetzt wieder auflegt, zum Zwecke, den Haushalt ablehnen zu können. Es scheint den Charakter eines Schaufensterantrages zu haben. Wenn ein Haushalt steht und man händeringend versucht Gründe zu finden, den Haushalt abzulehnen, muss man nicht unbedingt einen Beschluss heranziehen, der vor einem Jahr gefasst wurde. Wenn das Gesetzt vorschreibt, die Straßenausbaubeitragssatzung zu fahren, dann ist es für ihn schon ein gewichtiger juristischer Grund hier mitzumachen. Ein Schreiben des Bayerischen Staatsministers beinhaltet fünf Seiten um eindrucksvoll zu begründen, warum sein Haus diese Straßenausbaubeitragssatzung für unabdingbar hält. Würde die Stadt auf diese Satzung verzichten, dann würde bei jedweder Maßnahme dieser Art jeder Bürger der Stadt Lauf mitbezahlen. Einer weiteren Aussage des Bayerischen Innenministeriums zu Folge sind Existenz gefährdende Belangungen von Bürgern bisher noch nie vorgekommen. Dieses Recht lässt nämlich zu, dass im Falle eine Ratenzahlung, eine Stundung vereinbart werden kann und in besonderen Härten sogar ein Erlass. Insofern erwartet er sich keine besonderen Härten, die unbillig wären. Er denkt, dass die bereits angesprochene Frage des Risikos von Zuschüssen zu Straßenausbaumaßnahmen eine wichtige Rolle spielt. Wenn man schon ein gesetzlich vorgeschriebenes Werkzeug hat, warum soll man darauf verzichten, wenn man zusätzlich noch Zuschüsse des Freistaates riskiert. Es sind Gelder, die in die Stadt hineinfließen. Seiner Meinung nach wäre es unseriös, für den Laufer Stadthaushalt – den die Bürgerinnen und Bürger finanzieren – diese Zuschüsse zu riskieren, weil das geltende Recht außer Acht gelassen wird. Deswegen gibt es mehr Gründe, die dafür sprechen dieses beizubehalten, als Gründe die für den CSU-Antrag sprechen. Die SPD-Fraktion und die Fraktionen der Allianz werden dem CSU-Antrag deshalb nicht stattgeben.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, den Antrag der CSU-Fraktion, die im letzten Jahr eingeführte Straßenausbaubeitragssatzung mit sofortiger Wirkung abzuschaffen, abzulehnen.