Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Die Herren Stadträte Auernheimer, Ittner und Lang kommen wieder in den Sitzungssaal

 

Herr Miehling trägt vor, dass die Glockengießer Alten- und Pflegeheime beabsichtigen, die allgemeinen Pflegeleistungen und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für das Jahr 2011 anzupassen. Der Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken, der eine geringfügige Anpassung um 1 % vorsieht, zieht tägliche Mehrkosten zwischen 0,48 EUR bis 0,94 EUR oder monatlich zwischen 14,60 EUR bis 28,59 EUR nach sich. Die ab 01.04.2011 gültige Anpassung der Pflegesätze wurde

 

a)            in der Sitzung der Senioren- und Altenheimkommission vorgestellt,

b)            vom Heimbeirat der Glockengießer Alten- und Pflegeheime zur Kenntnis genommen,

c)            in der Sitzung des Kultur- und Sportausschusses behandelt und mit einem einstimmigen Votum zur endgültigen Abstimmung an den Stadtrat verwiesen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken zuzustimmen und die allgemeinen Pflegeleistungen und leistungsbezogenen Entgelte in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime zum 01.04.2011 wie folgt anzupassen:

 

Pflegestufe 0

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

30,04 €

auf

30,33 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

52,83 €

56,01 €

auf

auf

53,31 €

56,49 €

 

Pflegestufe I

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

51,81 €

auf

52,32 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

74,60 €

77,78 €

auf

auf

75,30 €

78,48 €

 

Pflegestufe II

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

64,95 €

auf

64,95 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

87,74 €

90,92 €

auf

auf

88,57 €

91,75 €

 

Pflegestufe III

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

74,80 €

auf

75,55 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

   97,59 €

100,77 €

auf

auf

   98,53 €

101,71 €

 

Die Anpassung der Maßnahmepauschale und der Grundpauschale für Rüstige gilt entsprechend der Vergütungsvereinbarung des Bezirks Mittelfranken gemäß §§ 75 ff. SGB XII.