Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Herr Wallner erläutert, dass bereits im letzten Jahr für das Altstadtfest die Verlängerung einer Sperrzeit vorgeschlagen, jedoch mehrheitlich nicht befürwortet wurde.

 

In einer Nachbesprechung zum Altstadtfest 2010 hat der damalige Veranstalter – die FFW Schönberg – nochmals eindringlich angeraten, eine solche Sperrzeitverlängerung zu erlassen. Der hohe Besucherverkehr aus den Gaststätten macht eine Reinigung des Marktplatzes in den Nachtstunden nahezu unmöglich. Bis in die frühen Morgenstunden wird immer wieder Müll verteilt oder bereits gesammelter Müll wieder ausgeleert.

 

Weiterhin sind sowohl an den Veranstalter als auch an die Verwaltung im vergangenen Jahr Beschwerden herangetragen worden, da massive Lärmbelästigungen von Gaststätten ausgegangen sind.

 

In einer Vorbesprechung zum Altstadtfest 2011 hatten sich Verwaltung, Polizei und auch Veranstalter geeinigt, den Erlass einer Sperrzeitverlängerung wieder den zuständigen Gremien vorzulegen. Der diesjährige Veranstalter hat dies ausdrücklich begrüßt und will selbst noch einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag wird nachgereicht.

 

Der Veranstalter des Altstadtfestes 2011 ist ebenfalls der Meinung, dass eine Reinigung des Veranstaltungsgeländes und eine Durchführung der Nachtwache mit den derzeitigen Sperrzeitregelungen nicht ordnungsgemäß durchführbar sind.

 

Weiterhin sind auch die im vergangenen Jahr angesprochenen und von der Polizei Lauf auch in diesem Jahr wieder vorgetragenen Argumente zu berücksichtigen. Diese werden weiterhin unverändert aufrecht erhalten.

 

Demnach ist nach Fachmeinung der Polizei ab ca. 02:00 Uhr / 02:30 Uhr eine deutliche Steigerung von Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, zu verzeichnen. Diese Straftaten ragen dabei in der Gewaltintensität deutlich heraus.

 

Sowohl Verwaltung, Polizei und Veranstalter würden aus den dargestellten Gründen den Erlass einer Sperrzeitverlängerung als weiteren Teil des Sicherheitskonzeptes begrüßen.

 

 

Herr Stadtrat Pohl schlägt eine Sperrzeitregelung bis 3.00 Uhr vor. Bei der letzten Nachbesprechung wurde klargelegt, dass es massive Probleme gab, den Marktplatz sauber zu bringen.

 

Herr Stadtrat Ochs ist der Meinung, dass die Argumente hinsichtlich der Organisation und Sicherheitstechnik sicherlich plausibel nachvollziehbar sind. Letztendlich wird aber das Altstadtfest als Kulturereignis des Jahres ausgelobt. Er ist gegen die Regelung, die Sperrzeit vorzuziehen.

 

Herr Stadtrat Dienstbier findet, dass ein großes Spannungsfeld zwischen dem berechtigten Interesse in der Altstadt zu feiern und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht. Es gibt ja das ganze Jahr über etliche Veranstaltungen im Stadtkern. Er plädiert dafür, den Verwaltungsvorschlag, die Sperrzeit auf 3.00 Uhr festzusetzen, aufzugreifen. Es muss auch zwischen den Ortsteilkirchweihen und dem Stadtzentrum  differenziert werden.

 

Herr Stadtrat Ittner sieht die Situation ähnlich wie Herr Kollege Ochs. Die Interessen  der Laufer Bürger, Besucher von außerhalb und der Wirte sind bei dieser Verordnung nicht berücksichtigt worden. Für ihn ist es unvorstellbar, ein so großes und beliebtes Fest mit einer derartigen Sperrzeitverordnung einzuschränken. Die Wirte haben auch eine Chance auf größeren Umsatz verdient. Bei allem Verständnis für die Veranstalter erkennt er zwar die Argumente an, aber die anderen Argumente sind ihm wichtiger. Deswegen plädiert er dafür, keinerlei Sperrzeit einzuführen.

 

Herr Wallner stellt nochmals klar, dass selbstverständlich eine Abwägung stattgefunden hat. Der Nachteil bei einer derartigen Verordnung ist, dass der Abwägungsprozess nicht dargestellt wird. Für den Erlass dieser Verordnung haben Aspekte der Sicherheit, erhebliches Gefahrenpotenzial durch angetrunkene Gäste, Lärm und die Erkenntnisse der Polizei überwogen. Der Entwurf im Vorjahr hatte einen ausgedehnteren Innenstadtbereich, bei dem dann Ungleichbehandlung laut wurde und deswegen wurde heuer der Passus mit Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz ersetzt, um die Ungleichbehandlung gar nicht erst aufkommen zu lassen.

 

Herr Stadtrat Kern ist der Meinung, eine Sperrzeit festzulegen. Die Nachtruhe und die Sicherheit sind wichtige Belange, aber irgendwann gibt es ein Ende und dann hat das Ruhebedürfnis der Leute und die Sicherheit Vorrang. Das Altstadtfest hat nunmehr eine Größenordnung erreicht, die an die Grenzen der Zumutbarkeit für die Anwohner stößt.

 

Herr Stadtrat Lang wünscht sich, dass jugendliche Leute nicht höchst alkoholisiert zu solchen Festen erscheinen und auch einigermaßen pünktlich. Dies würde auch den Ortsteilkirchweihen helfen. Er ist für die Einführung der Sperrzeit, um die Anwohner zu schützen. Wenn man in Zeiten nach 2.30 Uhr von 37 Einsätzen zwei mit gewalttätigem Hintergrund heranzieht, dann kann man sich nur für die Sperrzeit aussprechen.

Wurde mit den Wirten gesprochen? Er möchte auch noch darauf hinweisen, dass die wesentlich größere Stadt Erlangen mit der Bergkirchweih seit 3 Jahren beste Erfahrungen mit der Einführung der Sperrstunde gemacht hat.

 

Herr Wallner führt aus, dass von dieser Regelung nicht der normale Altstadtfestbesucher, sondern nur ein paar späte Nachtschwärmer getroffen werden, von denen leider viele erheblich unter Alkoholeinfluss stehen. Mit den Wirten wurde nicht gesprochen, da die Diskussion nicht geführt werden kann, wenn man sich über Sicherheit unterhält und finanzielle Aspekte dagegenstellt. Dieses wird immer zu Lasten der Sicherheit gehen.

 

Herr Losse denkt, dass alle ein schönes Fest haben wollen und bekanntermaßen geht es letztendlich nicht um die Quantität, sondern um die Qualität. In den einzelnen Landstrichen gehört zum Feiern Alkohol. Dieser hat die fatale Wirkung, dass er Hemmschwellen abbaut, zu erhöhter Aggressivität führt und Konflikte nicht mehr verbal ausgeführt werden können. Je länger ein Fest dauert, umso mehr alkoholisierte Leute begeben sich auf die Straße, was zu Lärmbelästigung führt und dadurch auch die Gefährdung des Einzelnen zwangsläufig erhöht. Er würde sich wünschen, Kommunen zu folgen, die einer derartigen Verordnung bereits Rechnung tragen. Man sollte sich überlegen, die Gefährdung anderer Personen so billigend in Kauf zu nehmen wegen der Verlängerung oder Nichtannahme einer Sperrzeit.

 

Herr Stadtrat Mayer teilt mit, dass die bisherige Diskussion zeigt, dass das Thema quer durch alle Parteien sehr kontrovers diskutiert wird. Für ihn persönlich ist diese Verordnung auch schwierig, aber die Argumentation von Herrn Losse ist ernst zu nehmen. Er bittet noch um konkretere Berichte von Vorfällen. Die Wirte hätte man mit einbinden sollen, um die Chance zu geben, gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten. Wenn man dieser Verordnung in der Form zustimmt, wird es zu Protesten führen. Grundsätzlich ist er kein Befürworter solcher Verordnungen. Er plädiert aber für einen Versuch mit der Sperrzeit um 3.00 Uhr, um Erfahrungen zu sammeln. Über die Ausdehnung des Geltungsbereiches bittet er, nochmals zu diskutieren. Die Regelung für den Sonntag macht wenig Sinn, außer es kann belegt werden, dass von Sonntag auf Montag auch entsprechende Vorkommnisse vorliegen.

 

Herr Losse trägt etliche Beispiele vor. Es gab im letzten Jahr 34 größere Einsätze, wovon 30 alkoholbedingt waren. Er konzentriert sich auf den Kernbereich vom Marktplatz. Was außerhalb und in den Ortsteilen passiert, hat primär nichts mit der Sicherheit und Ordnung zu tun, sondern ist lediglich eine Erwägung, inwieweit man dem Einzelnen tatsächlich zumutet, sein Geschäft eher zu schließen, damit er nicht den Vorteil gegenüber den Innenstadtgasthäusern hat. Die Gefährdung nimmt mit zunehmender Festdauer zu. In der Regel fanden die Delikte ab 1.00 Uhr statt.

 

Herr Stadtrat Kern könnte sich vorstellen, den Geltungsbereich der Allgemeinverfügung für den Bereich, wo die Sperrzeit für die Wirtschaften erlassen wird. Die anderen sollten es halten, wie sie wollen.

 

Herr Stadtrat Ochs hält die Sperrzeit nicht für ein Allheilmittel. Er fände es sinnvoller, über einen Sicherheitsdienst von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr nachzudenken, als die Kneipen eher zuzusperren.

 

Herr Stadtrat Ittner ergänzt, dass der Bericht zeigt, dass alle Vorfälle nicht nach 2.00 Uhr passiert sind. Wenn eine Kompromisslösung gefunden werden soll, schlägt er vor, den Geltungsbereich des letzten Jahres zu nehmen.

 

Herr Losse wäre zufriedener, wenn um 1.00 Uhr in der Innenstadt Schluss wäre. Den Vorschlag der Stadt Lauf zur Güte es erst ab 3.00 Uhr durchzuführen, war für ihn ein zusätzliches Argument, diesen Test zu wagen. Vom sicherheitsrechtlichen Aspekt müsste man die Sperrzeit auf 1.00 Uhr festsetzen.

 

Herr Wallner trägt vor, dass der Geltungsbereich nur auf gewisse Bereiche ausgestreckt wurde. Er ging über den Lageplan hinaus. Wenn der Geltungsbereich zu klein ist, besteht die Gefahr, eine Problemverlagerung zu produzieren. Es geht nicht darum, eine verschärfte Regelung für das Altstadtfest zu erlassen, um jemanden zu ärgern, sondern wenn die Argumente seitens des Veranstalters, der Polizei und der Anwohner vorliegen, dann hat die Verwaltung die Pflicht, einen Handlungsvorschlag zu unterbreiten, der in dieser Sperrzeitverordnung liegt.

 

Herr Stadtrat Pohl argumentiert, dass nun die Grenze erreicht ist, auch in finanzieller Hinsicht.

 

Herr Stadtrat Ochs sagt, dass der Vorschlag über den Sicherheitsdienst keine Aussage über die Kostenträgerschaft beinhaltet hat.

 

 

Herr Stadtrat Grand ist für die Einführung der Sperrzeit. Für ihn ist das stärkste Argument die Meinung der Veranstalter. Die Erfahrungen werden zeigen, ob es etwas bringt. Über das Gebiet im Einzelnen kann man sicher noch diskutieren.

 

Herr Stadtrat Meyer kann Herrn Stadtrat Pohl nur beipflichten. Er war selbst schon Ausrichter und gerade die Auflagen, die die Veranstalter stemmen müssen, werden immer schwieriger. Über die Zahlen von Herrn Losse war er erstaunt. Im Jahr 2007 gab es eine Hand voll Einsätze, die die Polizei zu bewerkstelligen hatte. Damals gab es keine aufdiktierte Sicherheitswache, sondern diese wurde selbst mit der Feuerwehr übernommen. Da gab es dann auch nicht diese enormen Kosten, die der Veranstalter zwischenzeitlich tragen muss. Er ist dafür, die Sperrzeitregelung nicht zu treffen. Man sollte an die Vernunft der einzelnen Personen appellieren. Diese Verordnungen sind seiner Meinung nach etwas überzogen.

 

Vorsitzender hält es für alternativlos eine solche Sperrzeit einzuführen. Der Bayer. Städtetag hat die Staatsregierung aufgefordert, endlich die Sperrzeit wieder auszubauen und nicht mehr nur die Putzstunde zu haben, weil zwischenzeitlich Zustände in den Städten und Orten erreicht sind, die keiner mehr verantworten kann. Das Altstadtfest ist ein Fest der Veranstalter und nicht ein Fest der Kneipen. Auf die Veranstalter kommt immer mehr Anforderung und Verantwortung zu.

 

Herr Stadtrat Pohl ruft nochmals den Geltungsbereich in Erinnerung. Der hat mit dem ursprünglichen Altstadtfest nichts mehr zu tun. Deshalb ist es erforderlich zu überlegen, wie es in Zukunft geregelt werden soll.

 

Herr Stadtrat Herrmann bittet, die Gebietsfestlegung nochmals zu treffen, wo die Sperrzeitregelung gilt.

 

Vorsitzender verliest den Geltungsbereich des letzten Jahres. Unabhängig davon wird sich die Sperrzeit auf 3.00 Uhr konzentrieren.


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Für das Altstadtfest 2011 wird eine Verordnung über die Sperrzeit wie folgt erlassen:

 

 

Verordnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die Sperrzeit für Gaststätten während des Altstadtfestes 2011

(AltstadtfestsperrzeitVO)

 

vom Datum der Ausfertigung

 

 

Auf Grund des § 18 Abs. 1 des Gaststättengesetzes vom 20. November 1998 (BGBl I S. 3418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. September 2007 (BGBl I S. 2246), in Verbindung mit § 10 und § 1 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung – GastV - ) vom 22. Juli 1986 (GVBl. S. 295), zuletzt geändert durch § 4 der Verordnung vom 09. Februar 2010 (GVBl. S. 103) erlässt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz folgende Verordnung:

 

 

§ 1 Festsetzung der Sperrzeit

 

(1) Für die Dauer des Altstadtfestes 2011 wird für die im Geltungsbereich vorhandenen Gaststättenbetriebe der Beginn der Sperrzeit einheitlich auf 03:00 Uhr vorverlegt.

 

(2) Der Geltungsbereich umfasst folgende Straßen und Plätze:

 

- Altdorfer Straße (bis Hsnr. 30)                            - Kirchenplatz

- Bahnhofstraße                                                       - Lukasgasse

- Barthstraße                                                            - Marktplatz

- Bergstraße                                                             - Mauergasse

- Briver Allee                                                            - Nürnberger Straße (bis Hsnr. 71)

- Burggasse                                                             - Ottogasse

- Eckertstraße                                                                      - Saarstraße

- Falknerstraße                                                        - Sichartstraße

- Friedensplatz                                                         - Simonshofer Straße (bis Hsnr. 21)

- Glockengießerstraße                                            - Spitalstraße

- Hersbrucker Straße (bis Hsnr. 30)                                  - Turnstraße

- Höllgasse                                                               - Weigmannstraße (bis Hsnr. 43)

- Johannisstraße                                                      - Zeltnerplatz

- Julienstraße

 

 

§ 2 Ordnungswidrigkeiten

 

(1) Nach § 28 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 4 des Gaststättengesetzes handelt ordnungswidrig, wer

 

  1. vorsätzlich oder fahrlässig als Inhaber einer Schank- oder Speisewirtschaft duldet, dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit in den Betriebsräumen verweilt,

 

  1. als Gast in den Räumen einer Schank- oder Speisewirtschaft über den Beginn der Sperrzeit hinaus verweilt, obwohl der Gewerbetreibende, ein in seinem Betrieb Beschäftigter oder ein Beauftragter der zuständigen Behörde ihn ausdrücklich aufgefordert hat, sich zu entfernen.

 

(2) Nach § 28 Abs. 3 des Gaststättengesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am 25.06.2011 in Kraft. Sie gilt bis zum 27.06.2011.