Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an ein Reiheneckhaus im EG und den Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 440/21 der Gemarkung Heuchling, Patrizierstr. 11, weil das Einfügungsgebot nach § 34 Abs.1 BauGB infolge der ca. 12,5 m langen Bebauung unmittelbar an der öffentlichen Verkehrsfläche verletzt ist.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zulässigen Vorgaben für eine Grenzbebauung nach BayBO deutlich überschritten werden; ein Stauraum vor der Garage ist ebenfalls nicht vorhanden.