In der Sonderbürgerversammlung  im Ortsteil Neunhof am 15.11.2010 wurde über den Sachstand bzgl. der geplanten Errichtung von Windkraftanlagen  berichtet.

 

Im Rahmen dieser Bürgerversammlung wurden von der „Bürgerinitiative gegen ein Windrad in Neunhof“ vier Anträge zur Abstimmung gebracht, die sich alle gegen die Errichtung einer Windkraftanlage im Bereich Neunhof richten.

 

Mit diesen Anträgen muss sich gemäß Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten ein beschließender Ausschuss befassen.

 

Am 9. Dezember 2010 wurde der Stadt Lauf a. d. Pegnitz vom Landratsamt Nürnberger Land ein „Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage Typ Enercon E-82 E2 mit 108,38 m Nabenhöhe und 82,0 m Rotordurchmesser auf dem Gebiet der Stadt Lauf a. d. Pegnitz (Gemarkung Neunhof, Flurnummer 937“ zugestellt und um die gemeindliche Stellungnahme gebeten.

 

Da die inhaltliche Thematik der Anträge aus der Bürgerversammlung und die Prüfungskriterien bei der gemeindlichen Stellungnahme in weiten Teilen identisch sind, wird eine parallele Behandlung bzw. Stellungnahme erfolgen, die aber formal auf zwei Tagesordnungspunkte aufgeteilt wird.