Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines 6-Familienhauses auf den Grundstücken FlNr. 790/10 und 790/11 der Gemarkung Lauf, Hofmannstr. 1, weil sich das Gebäude gemäß § 34 BauGB einfügt.

 

Einer Überschreitung der zulässigen GRZ um ca. 10 % wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Stellplätze mit versickerungsfähigem Pflaster ausgeführt werden.