Sitzung: 01.02.2011 BauA/002/2011
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 5/011/2011
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
- Es wird festgestellt, dass während der öffentlichen
Auslegung des Tekturplans keine Äußerungen von Seiten der Öffentlichkeit
vorgebracht wurden.
- Es wird festgestellt, dass die „Artenschutzrechtliche
Stellungnahme und Relevanzprüfung“ des Büros für ökologische Studien,
Bayreuth, gezeigt hat, dass die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechtes
der geplanten Bebauung und der vorbereitenden Rodung des Baumbestands
nicht entgegen stehen.
Als vorbereitende Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) werden im Ortsgebiet von Simonshofen 10 Vogelnistkästen und 10 Fledermauskästen angebracht.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass pro Gebäude im Planungsbereich ein Fassadenquartier für Fledermäuse angebracht werden soll.
- Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land
wird festgestellt:
Der im Bereich der Hutstraße vorhandene Gehölzbestand wird durch Verdrücken der Straßentrasse in diesem Bereich erhalten.
Es wird eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, dass Baufeldräumungen (Gehölzrodungen) außerhalb der Vogelbrutzeiten erfolgen müssen.
- Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes wird
festgestellt:
Die geforderten Planungen bzw. Anträge wurden mittlerweile eingereicht bzw. liegen dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vor.
- Der Tekturplan ist auf die Dauer von 2 Wochen erneut auszulegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.