Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass während der öffentlichen Auslegung des Tekturplans keine Äußerungen von Seiten der Öffentlichkeit vorgebracht wurden.

  2. Es wird festgestellt, dass die „Artenschutzrechtliche Stellungnahme und Relevanzprüfung“ des Büros für ökologische Studien, Bayreuth, gezeigt hat, dass die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechtes der geplanten Bebauung und der vorbereitenden Rodung des Baumbestands nicht entgegen stehen.
    Als vorbereitende Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) werden im Ortsgebiet von Simonshofen 10 Vogelnistkästen und 10 Fledermauskästen angebracht.
    In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass pro Gebäude im Planungsbereich ein Fassadenquartier für Fledermäuse angebracht werden soll.

  3. Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:

    Der im Bereich der Hutstraße vorhandene Gehölzbestand wird durch Verdrücken der Straßentrasse in diesem Bereich erhalten.
    Es wird eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, dass Baufeldräumungen (Gehölzrodungen) außerhalb der Vogelbrutzeiten erfolgen müssen.

  4. Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes wird festgestellt:

    Die geforderten Planungen bzw. Anträge wurden mittlerweile eingereicht bzw. liegen dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vor.

  5. Der Tekturplan ist auf die Dauer von 2 Wochen erneut auszulegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.