Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 3

Herr Knauer nimmt Bezug auf die Stadtrats-Sitzung vom 29.07.2010, in der beschlossen wurde, die Stadt Lauf bis 2030 zu einer 100 %-erneuerbaren-Energie-Kommune zu machen. Dazu werden im Rahmen des Laufer Zukunftsprogramms konkrete Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen u.a. der Ausbau der eigenen, lokalen regenerativen Stromproduktion auch mit Bürgerbeteiligungsanlagen, der Einstieg in den Wärmemarkt, Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen, Aufbau eines eigenen Stromnetzes für das gesamte Stadtgebiet, vollständige regenerative Stromversorgung sowie der Ausbau des Laufer Klimaschutzprogramms.

 

Das Klimaschutzkonzept wurde durch Herrn Prof. Brautsch vom Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Hochschule Amberg-Weiden am 17.01.2011 vorgestellt.

 

Herr Knauer fasst das Konzept zusammen:

 

In Rahmen der Untersuchung der energetischen Ausgangssituation wurden die Verbraucher in vier Gruppen aufgeteilt:

 

- private Haushalte und Kleingewerbe,

- Industrie und Großgewerbe,

- kommunale und öffentliche Gebäude und

- Verkehr.

 

Die Erfassung bzw. die Ermittlung des Energieverbrauchs an

 

- elektrischer Energie (Stromverbrauch),

- thermischer Energie (Heiz- und Prozesswärme) und

- Verkehr/Mobilität (Kraftstoffverbrauch)

 

wurde ermittelt durch

 

- Datenabfrage,

- absolute Verbrauchszahlen,

- Hochrechnung über spezifische Kennwerte sowie

- Erfahrungswerte bereits realisierte Projekte.

 

Der Verbrauch leitungsgebundener Energieträger – Strom – beträgt

 

- in privaten Haushalten und Kleingewerbe          56.670 kWh =       40 %,

- in kommunalen und öffentlichen Gebäuden         7.794 kWh =          5 %,

- bei Industrie und Großgewerbe                         142.904 kWh =       55 %,

Gesamt                                                             142.904.00 kWh.

 

Der Endenergieverbrauch in kommunalen und öffentlichen Gebäuden teilt sich wie folgt auf:

 

- Schulen und Kindergärten                              1.561.000 kWhel =     20 %,

- Krankenhaus                                                    1.950.000 kWhel =     25 %,

- Kläranlage                                                           710.000 kWhel =       9 %,

- Pumpstationen                                                      236.00 kWhel =       3 %,

- Wehre                                                                       3.000 kWhel =      (.),

- Straßenbeleuchtung                                        1.510.000 kWhel =     19 %,

- sonstige kommunale Liegenschaften              1.824.00 kWhel =     24 %.

 

Der Verbrauch leitungsgebundener Energieträger – Gas – beträgt

 

- in privaten Haushalten und Kleingewerbe          81.720 kWh =       47 %,

- in kommunalen und öffentlichen Gebäuden       12.820 kWh =          7 %,

- bei Industrie und Großgewerbe                     81.540.00 kWh =       46 %

Gesamt                                                             176.080.00 kWh.

 

Der Endenergieverbrauch in kommunalen und öffentlichen Gebäuden teilt sich wie folgt auf:

 

- Schulen und Kindergärten                                6.490.00 kWh =        43 %,

- Feuerwehr                                                              53.000 kWh =        (.),

- Verwaltungsgebäude                                      1.336.000 kWh =          9 %,

- Krankenhaus                                                    2.294.000 kWh =       15 %,

- sonstige kommunale Liegenschaften           4.941.000 kWh =       33 %.

 

Die nicht-leitungsgebundenen Energieträger in privaten Haushalten und im Kleingewerbe teilen sich wie folgt auf:

 

- Gas                        45 %,

- Öl                           51 %,

- Biomasse                4 %.

 

Zusätzliche existieren ca. 2.700 Einzelfeuerstätten, größtenteils Kaminöfen.

 

Die Daten nicht-leitungsgebundener Energieträger in Industrie und Großgewerbe wurde mittels Fragebögen erhoben, wobei der Rücklauf ca. 44 % betrug:

 

- Heizöl              11.300.000 kWh =       11 %,

- Flüssiggas        4.375.000 kWh =          8 %,

- Erdgas                                                    81 %.

- Biomasse                        ---

 

Beim motorisierten Individualverkehr wird ein Dieseläquivalent von ca. 28. Mio. l/a verbraucht, beim ÖPNV ein Dieseläquivalent von ca. 118.000 l/a. Das bedeutet eine CO2-Einsparung in Höhe von ca. 517 to/a, die nicht durch Pkw erbracht wird.

 

Der Anteil bereits genutzter Erneuerbarer Energien beträgt bei

 

-    Photovoltaïk     ca.      1.704 MWh/a bei einer installierten Leistung von 2,23 MWp,

-    Wasserkraft     ca.      1.100 MWh/a bei einer installierten Leistung von 230 KW,

-    Brennholz         ca.    16.500 MWh/a,

-    Solarthermie    ca.      1.526 MWh/a Wärmertrag bei ca. 4.280 m² Kollektorfläche.

 

Zusammenfassend stellt sich die energetische Ausgangssituation wie folgt dar:

 

Primärenergieaufwand:  ca. 992.000 MWh/a
=                          ca. 247.000 to CO2/a
=                          ca. 9,2 to CO2/a pro Einwohner.

 

 

Herr Zenger schließt an, dass Herr Knauer wesentliche Punkte aus diesem umfassenden Werk genannt hat und dieses Werk nicht einen Schrank füllen soll, sondern es muss damit Leben erfüllt werden. Es soll versucht werden, einen Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Dabei muss unterschieden werden, welche Bereiche direkt beeinflusst werden können, z.B. die eigenen Gebäude. Es gibt aber auch große Bereiche, wo nur indirekt herangegangen werden kann, indem man entsprechende Öffentlichkeitsarbeit leistet. Bei der Umweltausschuss-Sitzung wurde dahingehend Kritik geübt – auch zu Recht – da der Beschluss global gefasst war. Deswegen ist in der Anlage des neuen Beschlussvorschlages eine detaillierte Auflistung von Maßnahmen beigefügt, die für umsetzbar gehalten werden und bei denen eingegriffen werden kann. Die Umsetzung soll ja auch entsprechend personell abgedeckt werden und qualitatives Personal daran gesetzt werden. Dazu soll eine Stelle geschaffen werden, die dann auch wesentlich für diese Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes tätig sein wird, nämlich der sogenannte Klimaschutzmanager. Wenn diese Maßnahmen – soweit sie in unserer Macht liegen – verbindlich umgesetzt werden – bekommen wir für diese Planstelle eine Förderung von 65 % der Personalkosten auf drei Jahre plus Sachkosten in Höhe von 10 %.  Diese Stelle ist im Stellenplan bereits seit letztem Jahr enthalten. Seinerzeit wurde diese für die Position des Gebäudemanagers geschaffen, um eine bessere Koordinierung und Effektivität in vielfältigen Bereichen der Gebäudebewirtschaftung zu erreichen. In diesem gesamten Tätigkeitsbereich sind sehr viele Arbeitsfelder enthalten, die auch der Klimaschutzmanager abdecken müsste. Deswegen wurde der Beschlussvorschlag entsprechend und ausführlicher umformuliert. Dieser Beschlussvorschlag wurde mit dem  Umweltministerium Berlin abgestimmt. In dieser Form wird er akzeptiert und es besteht eine große Chance, diese Förderung zu bekommen. Die Verwaltung bittet deshalb, dem geänderten, modifizierten und ergänzten Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Herr Stadtrat Ochs findet es verständlich, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss. Als führende Wirtschaftsnation muss man Vorreiterrolle spielen, auch wenn die Maßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch schwierig zu beurteilen sind.  Aufgrund der Diskussion im Umweltausschuss hat er sich schon erwartet, dass Herr Bürgermeister den Punkt 2 konkret formuliert. Wenn Herr Knauer von 100 % Versorgung aus erneuerbaren Energien spricht und wir betrachten im Klimakonzept gesamt Lauf, kann es kein Ziel sein bis 2030. Ziele müssen konkret und erreichbar sein und dann kann man Maßnahmen definieren. Er hat sich erwartet, dass man bei Punkt 2 konkrete Ziele erfährt. Er stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung der fünf Punkte.

 

Herr Stadtrat Grand spricht an, dass Herr Stadtrat Ochs in der Umweltausschuss-Sitzung schon versucht hat, durch seine Bedenken diesen Beschluss zu zerreden. Er versteht es nicht, denn das Ziel ist glasklar. Der Stadtrat hat es mehrheitlich im letzten Jahr beschlossen und es wurde auch mehrfach wiederholt. Es nützt nichts, wenn man sich nur ein Ziel setzt, es muss auch erreicht bzw. versucht werden. Die logische Konsequenz ist die Ausarbeitung dieses Konzeptes mit dem heutigen Beschluss. Ob die Umsetzung zu 100 % oder vielleicht nur zu 50 % erreicht wird, ist in dem Beschluss nicht enthalten. Die Ausgangslage liegt vor und es wurde heute zum dritten Mal erklärt, welche Möglichkeiten es gibt. Er stellt sich deshalb die Frage, welche Bedenken es noch gibt.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte ausdrücklich die vorgelegten Unterlagen und die Vorträge loben. Am letzten Montag wurde ausführlich darüber berichtet. Er glaubt, dass es insofern vorbildhaft ist, weil es ähnlich wie beim ISEK-Prozess ein Meilenstein der Laufer Stadtgeschichte ist. Es ist integriert, professionell begleitet, mit Bürgerbeteiligung und von der Methodik her sehr ausgefeilt, Zielsetzung und Maßnahmenerdenkung mit professioneller Hilfe. Er glaubt sehr viel weiter zu kommen, wenn die Maßnahme heute so beschlossen wird. Er denkt nicht, dass es uns in der Art fesseln wird, dass wir bei zukünftigen Haushaltsberatungen dermaßen eingeschränkt sein werden, was einzelne Maßnahmen angeht. Diese werden immer unter dem Finanzierungsvorbehalt stehen (müssen) und es wird Einzelbeschlussfassung bei jeder Maßnahme erfolgen. Genau dass kommt aber auch durch den vorliegenden Beschlussvorschlag zum tragen. Insofern möchte er schon dafür werben, dieses Konzept möglichst geschlossen anzugehen. Wenn wir in 10 Jahren feststellen können, wir haben nur 1/4 oder 1/5 davon abgearbeitet, können wir stolz sein und wir wissen, dass die Zielsetzung den Punkt vorgegeben hat, in welche Richtung gegangen werden muss. Er glaubt, dass es die Grundlage dafür ist, dass wir bei dem ganzen Bereich Klimaschutz nicht mitmachen, sondern vorne weggehen. Lauf war eine der ersten Gemeinden, die in dieses neu aufgelegte Programm vom Bund wieder einstieg. Er behauptet, dass wir die Mittel, die vom Bund nach Lauf geholt werden können, durch die regionale Wertschöpfung doppelt und dreifach zurückbekommen werden. Insofern hat er wenig Angst, dass Investitionen, die in dieses Projekt hineinfließen, in irgendeiner Form Fehlinvestitionen sein werden. Lauf wird einen Schub bekommen, was das Bewusstsein der Bürger, der Verwaltung und der Kommunalpolitik angeht. Es wird werbenden Charakter für die Stadt Lauf haben und deshalb sollte man heute gemeinsam diesen Weg gehen. Er möchte dafür werben, den Beschluss so zu fassen, wie er vorliegt. Der Antrag auf getrennte Abstimmung kann gerne mitgetragen werden.

 

Frau Stadträtin Reichenberger hat eine Frage zur Auswahl der konkreten Projekte. Es wurde die Abwärme der Firmen Sembach und EMUGE für das Freibad vorgestellt. Die Firma Sembach gibt die Abwärme umsonst. Weiß man etwas über die Kosten der Herstellung einer derartigen Anlage bzw. die Erschließung oder Rohrleitungen und gibt es Berechnungen?

 

Herr Knauer entgegnet, dass es erste Voruntersuchungen für den Betrieb Sembach, Landratsamt und Bertleinschule gibt. Hier wurden Wärmedurchleitungskosten von 3,6 Cent pro Kilowattstunde angesetzt. Bei Gas hat man ungefähr Kosten von 9 Cent je Kilowattstunde. Genaue Zahlen werden im Rahmen der weiteren Untersuchung ermittelt und jeweils als Einzelmaßnahme in den Ausschüssen behandelt und die Umsetzung beschlossen.

 

Herr Stadtrat Offenhammer möchte aufgreifen, dass es die Aufgabe eines Konzeptes ist, zu denken zu beginnen in bestimmter Freiheit zu überlegen. Der Name Lauf stammt vom Laufen, weil das Wasser dort schnell fließt. Es bietet sich ja geradezu an, diese vorhandene Energie zu nutzen. Man sieht aus dem integrierten Stadtentwicklungskonzept, dass dort auch die Bürger selbst sagen, warum machen wir denn das nicht. Er findet es gut, die Projekte konkret zu konzentrieren, um sich nicht zu verzetteln. Dies alles ist für ihn Aufgabe eines Konzeptes. Er findet es positiv, in diese Richtung zu denken. Danach muss man sich bei jedem einzelnen konkreten Projekt, welches sich daraus möglicherweise entwickelt, Gedanken machen, ob es umgesetzt werden soll, was es kostet und was es bringt.

 

Herr Stadtrat Kern trägt vor, dass ein positiver Maßnahmenbeschluss Grundvoraussetzung für die weitere Förderung ist. Es wurde das Ziel beschlossen, 100 % regenerative Energien umzusetzen und dieses soll mit aller Kraft und Macht weiter verfolgt werden. Offen ist, ob es gelingt, die Privatleute ausreichend für dieses Programm zu mobilisieren. Des Weiteren muss gesehen werden, wie viel in Lauf selbst produziert werden kann und was zugekauft werden muss. Hier gibt es eine fließende Grenze und dafür braucht man den Klimamanager, der die entsprechenden Berechnungen durchführt, die Details entwickelt und die Effizienz berechnet. Man kann nicht den ersten Schritt vor dem zweiten machen, bevor die entsprechenden personellen Kapazitäten geschaffen sind. Wenn dies möglich wäre, wäre man jetzt schon viel weiter. Ihm ist ganz wichtig, auf einem ganz guten Weg einer modernen Wirtschaftspolitik zu sein, nämlich Ökologie und Ökonomie zu vereinen. Es wird sich ökologisch und wirtschaftlich lohnen. Wenn alle konsequent an einem Strang ziehen, werden wir in der Stadt Lauf einen riesigen Schritt mit dem Energiekonzept weiterkommen.

 

Vorsitzender spricht sich dafür aus, diesen Schritt machen zu wollen. Die Vorreiterrolle wird angenommen. Wir wollen, dass genau dieses ein Exportschlager wird. Andere Kommunen haben bereits bei unserem ZEK angefragt und schauen, dass sie jetzt trotz geringerer Förderung genau das gleiche machen können, weil sie sich nicht weiter in Abhängigkeit von der jetzigen Energieversorgungssituation hineinmanövrieren wollen. Das erfreuliche ist auch, dass es die Bürgerinnen und Bürger wollen. Die großen Unternehmen erwarten, dass die Stadt moderne Standortpolitik versteht. Wir haben ungeahnte Potenziale, dass wir Stadtentwicklung und Klimaschutzpakete zusammenbringen. Die Kritik von Herrn Stadtrat Ochs geht deshalb total ins Leere. Es unterstreicht, wie notwendig es ist, diese Sachen aufzugreifen. Jeder Euro, der in Sachen regionaler Wirtschaftsförderung vorhanden ist, ist gut für die Region. Lauf ist eine Kommune, die das Ziel formuliert hat. Klimaschutzprogramm, gefördert von der Bundesregierung, setzt an sich diese Klimaschutzprogramme gar nicht voraus. Eine bessere Voraussetzung kann es nicht geben. Die Umsetzung der einzelnen Etappen wird in den entsprechenden Gremien diskutiert und beschlossen. Dies wird in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen durchgeführt. Eine getrennte Abstimmung des vorliegenden Beschlusses kann gerne erfolgen, am Schluss sollte aber eine Gesamtabstimmung stattfinden, da eine Beschlussfassung nach Berlin gesandt werden muss. Er ist davon überzeugt, dass dies moderne Standortpolitik ist.

 

Herr Stadtrat Mayer erläutert, dass man gar nicht weit auseinander liegt, zeigt die Abstimmung im Umweltausschuss. Das Problem der CSU ist folgendes: Bei der Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes war auch der Bau von Windkraftanlagen als eine mögliche regenerative Möglichkeit angesprochen - geschickterweise heute nicht bei den Beispielen enthalten. Aufgrund der derzeitigen Diskussionslage sieht die CSU nicht die Möglichkeit, den Generalbeschluss hier mitzutragen, um sich hinterher sagen zu lassen, im Paket hätte sie zugestimmt und im Einzelnen ist sie dagegen. Wenn es in der Zukunft um konkrete Projekte geht – hier ist nur zum Thema Windkraft ein Dissens – wird sicherlich die Zustimmung der CSU erfolgen. Die grundsätzlichen Ziele möchte die CSU auch mit erreichen, aber es gibt andere Vorstellungen, mit welchen Mitteln diese erzielt werden können.

 

Herr Knauer entgegnet nach Rückfrage durch den Vorsitzenden, dass der Bau von Windkraftanlagen nicht im Maßnahmenkatalog enthalten ist. Die Energie aus 5 Windkraftanlagen ist als Potenzial beinhaltet und in der roten Linie dargestellt. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass auch in Lauf der Wind weht und Strom erzeugt werden kann. Ob es gemacht wird und wirtschaftlich ist, ist eine andere Frage.

 

Herr Stadtrat Mayer ist mit dieser Konkretisierung einverstanden.

 

Vorsitzender ergänzt, dass die Stadt Lauf auch keine eigenen Bürgersolaranlagen gebaut hat und sich nicht daran beteiligt. Dazu sind Bürger, Unternehmer und Investoren eingeladen. Daran wird sich gehalten und es gibt keine Diskussionen darüber. Hier kann gerne eine Brücke gebaut werden, um den Dialog zu finden.

 

Herr Stadtrat Herrmann hätte noch gerne eine konkrete Stellungnahme zu Punkt 3 des Beschlussvorschlages.

 

Vorsitzender erklärt, wenn sich ein Laufer Unternehmer für den Einstieg in den Wärmeverbund entscheidet, dann wird im Rahmen der Möglichkeiten seitens der Stadt Lauf ein Beratungsgespräch geführt. Die Stadt Lauf wird dann nicht der Betreiber sein und muss nicht die Finanzierung des Projekts sicherstellen.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte zu den Bedenken von Herrn Stadtrat Mayer anmerken, dass offensichtlich zum Thema Windkraft eine ähnliche Meinung herrscht. Im Gegensatz dazu fühlt er sich nicht in irgendeiner Form von vornherein gebunden, was die Beschlussfassung in solchen Projekten angeht. Es werden im Einzelfall einzelne  Maßnahmen abzuwägen sein. Finanzielle Gesichtspunkte, Bürgermeinung und Bürgerbeteiligung spielen durchaus eine Rolle und natürlich auch, wer überhaupt was genehmigt. Deshalb hat er keine Bedenken, dem vorliegenden Beschluss näher zu treten und gleichzeitig in Sachen Windkraft vorauseilenden Charakter beizufügen.

 

Herr Stadtrat Ochs dankt für die umfangreichen Ausführungen. Die Sinnhaftigkeit hatte er nicht in Frage gestellt. Wenn man von 100 % Versorgung aus erneuerbaren Energien spricht und meint den Gesamtausstoß der Stadt mit allen privaten Haushalten usw., sieht man, dass man 2030 noch ein Gesamtpotenzial von 50 % hat. Die Maßnahme schlechthin ist Windkraft und das ist explizit aber nicht konkret gemeint, dann ist für ihn die Formulierung nicht schlüssig.

 

Vorsitzender schließt ab, dass das größte Potenzial die Einsparung ist. Er zitiert den Bayer. Umweltminister mit den Worten „Einsparen-Effizienz-Alternativ“. Diese Formel gilt, um in Richtung Klimaschutz weiterzukommen.

 

 

Da sich ein Widerspruch erhebt, bittet Vorsitzender, über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat Ochs abzustimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, die Punkte 1 bis 5 des vorliegenden Beschlussvorschlages zum integrierten Klimaschutzkonzept einzeln abzustimmen.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 24  Nein: 4 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            Die Ergebnisse des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 28  Nein: 0

 

2.            Die im Klimaschutzkonzept dargestellten Ziele werden verfolgt.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 25  Nein: 3

 

3.            Die aus dem integrierten Klimaschutzkonzept entwickelten Maßnahmen gemäß Anlage 1, auf die die Stadt Lauf direkt Einfluss nehmen kann bzw. selbst betroffen ist, werden umgesetzt.
Weitere Maßnahmen und Vorschläge, die nicht im direkten Einflussbereich der Stadt Lauf liegen, werden aktiv beworben und durch entsprechende Öffentlichkeits- bzw. Netzwerkarbeit wird versucht, die Beteiligten zu motivieren und eine Umsetzung der Vorschläge zu erreichen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 27  Nein: 1

 

4.            Für die beratende Begleitung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes (insbesondere der Maßnahmen nach Anlage 1) und für den Aufbau eines Klimaschutz- Controllingsystems wird unter der Voraussetzung einer Förderung durch das BMU die Stelle eines Klimaschutzmanagers als Vollzeitstelle geschaffen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 28  Nein: 0

 

5.            Die notwendigen Haushaltsmittel für investive Maßnahmen (gemäß Anlage 1) aus dem integrierten Klimaschutzkonzept werden nach entsprechender Vorberatung in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift beigefügt.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 28  Nein: 0

 

 

Im Anschluss erfolgt die Schlussabstimmung im Gesamtpaket.

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            Die Ergebnisse des integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Lauf a. d. Pegnitz werden zur Kenntnis genommen.

2.            Die im Klimaschutzkonzept dargestellten Ziele werden verfolgt.

 

3.            Die aus dem integrierten Klimaschutzkonzept entwickelten Maßnahmen gemäß Anlage 1, auf die die Stadt Lauf direkt Einfluss nehmen kann bzw. selbst betroffen ist, werden umgesetzt.
Weitere Maßnahmen und Vorschläge, die nicht im direkten Einflussbereich der Stadt Lauf liegen, werden aktiv beworben und durch entsprechende Öffentlichkeits- bzw. Netzwerkarbeit wird versucht, die Beteiligten zu motivieren und eine Umsetzung der Vorschläge zu erreichen.

 

4.            Für die beratende Begleitung bei der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes (insbesondere der Maßnahmen nach Anlage 1) und für den Aufbau eines Klimaschutz- Controllingsystems wird unter der Voraussetzung einer Förderung durch das BMU die Stelle eines Klimaschutzmanagers als Vollzeitstelle geschaffen.

 

5.            Die notwendigen Haushaltsmittel für investive Maßnahmen (gemäß Anlage 1) aus dem integrierten Klimaschutzkonzept werden nach entsprechender Vorberatung in die Haushalte der kommenden Jahre eingestellt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift beigefügt.