Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 145 der Gemarkung Beerbach, Heuweg/Föhrenweg, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ bzw. „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist und Konsequenzfälle vermieden werden sollen.