Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Kellerraums zu einem Partyservice auf dem Grundstück FlNr. 400/2 der Gemarkung Heuchling, Breite Str. 22, und erteilt die Ausnahme gemäß BauNVO im allgemeinen Wohngebiet für einen „sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieb“, wenn die beantragte Nutzfläche von 8 m² eingehalten wird.