Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zum Bau und zum Betrieb einer Anlage zur energetischen Nutzung von Biomasse auf dem Grundstück FlNr. 294 der Gemarkung Schönberg, Sandhof, unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB vorliegt.

 

Die Zulässigkeit des Blockheizkraftwerks auf dem Grundstück FlNr. 359 der Gemarkung Schönberg ist ebenso davon abhängig, ob der Privilegierungstatbestand vorliegt und für die umgebende Bebauung keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorliegen.


 

Anmerkung:
Nach der Beschlussfassung in der Bauausschuss-Sitzung am 01.03.2011 ist bei der Stadt Lauf am 07.02.2011 eine „Konkretisierung zum Antrag auf Vorbescheid“ eingegangen, in der erklärt wird, dass das Blockheizkraftwerk am gleichen Standort wie die Biogasanlage auf FlNr. 294 der Gemarkung Schönberg errichtet werden soll. Diese Unterlagen liegen dem Antrag auf Vorbescheid bei.