Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger berichtet, dass bereits im Jahr 2000 eine Ortsbesichtigung stattfand. Die Denkmalschutzbehörde hatte einen Abbruch abgelehnt, da sich das Sandstein-/Fachwerkhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts als Teil einer herrensitzartigen Anlage darstellt. Das Anwesen ist auf Grund der Funktionalität des Grundrisses sowie durch die Art der Anordnung der einzelnen Nutzungen im Gebäude sozialgeschichtlich als äußerst bedeutsam einzustufen.

 

Bei einer routinemäßigen Kontrolle am 02.08.2010 wurde festgestellt, dass an dem Haus Undichtigkeiten in der Dachhaut vorhanden sind. Der Bauherr wurde aufgefordert, diese bis zum 01.10.2010 zu schließen.

 

Der Bauherr ließ mit Schreiben vom 04.10.2010 durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass es für das Haus wegen des fehlenden Umgriffs keine Nutzungsmöglichkeit gibt und ein Verkauf deswegen nicht möglich sei. Erhaltungsmaßnahmen seien ihm nicht zumutbar. Deshalb soll das Haus abgebrochen werden.

 

Nach einem Ortstermin am 16.12.2010 geht aus den Stellungnahmen des Kreisheimatpflegers und des Vertreters des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege hervor, dass die Beseitigung des ortsbildprägenden Tagelöhnerhäuschens nicht nur einen empfindlichen Verlust eines landes- und siedlungsgeschichtlichen Zeugnisses bedeuten würde, sondern auch den eines äußerst selten gewordenen Haustypus (Doppelhaus). Die Erhaltung liegt im Interesse der Allgemeinheit.

 

Die heutige Situation mit den geschilderten baulichen Mängeln ist im Wesentlichen dem angemahnten, aber unterlassenen Bauunterhalt durch den Eigentümer anzulasten.

 

Herr Zenger führt aus, dass das Landratsamt Nürnberger Land die Möglichkeit, hätte einen Sanierungsbescheid zu erlassen. Um die Maßnahme zu unterstützen, können Zuschüsse beim Landesamt für Denkmalschutz beantragt werden. Auch die Stadt Lauf kann Fördermittel aus der Städtebauförderung in Aussicht stellen.

 

Nach kurzer Diskussion stimmt das Gremium überein, den Abbruch abzulehnen und durch die Stadtverwaltung konstruktive Hilfestellung anzubieten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Abbruch des Taglöhnerhäuschens auf dem Grundstück FlNr. 3 der Gemarkung Veldershof, Veldershof 3, ab, weil es sich bei diesem Einzeldenkmal, das Mitte des 18. Jhds. als Teil einer herrensitzartigen Anlage errichtet wurde, um ein Gebäude mit landes- und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung handelt, das zudem einen äußerst seltenen Haustyp darstellt, dessen Erhalt im Interesse der Allgemeinheit liegt.

 

Die Stadt Lauf bietet ihre Unterstützung ebenso wie das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen an.