Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger führt aus, dass in der Bauausschuss-Sitzung am 12.10.2010 die Zustimmung zum Umbau und zur Erweiterung erteilt wurde. Die Anzahl der Stellplätze wurde zum Bestand nicht verändert.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land betrachtet das Vorhaben als Altfall, der ursprünglich als großflächiger Einzelhandel genehmigt wurde. Demnach waren seinerzeit 450 Stellplätze erforderlich (pro 10 m² = 1 Stellplatz). Nachgewiesen wurden jedoch nur 343 Stellplätze. Nach den neuen Richtlinien der Stellplatzverordnung würde sich bei einer Mixberechnung (Altbestand 1 Stellplatz/10 m² plus Erweiterung 1 Stellplatz/40 m²) ein Bedarf von 302 Stellplätzen ergeben. Da auf Wunsch des Bauherrn an der Südfront 23 Stellplätze für Saisonausstellungen benötigt werden, ergibt sich eine Stellplatzanzahl von 320.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dem Antrag des Bauherrn, die o.g. Berechnung mit 320 nachzuweisenden Stellplätzen zugrunde zu legen, zugestimmt werden sollte.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt die Zustimmung zum Nachweis der notwendigen Stellplätze auf Grundlage der Berechnungen des Planfertigers vom 21.12.2010. Auf dem Grundstück FlNr. 646/42 der Gemarkung Heuchling, Faunberg 1, sind somit 320 Stellplätze nachzuweisen.