Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz stimmt der Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist damit einverstanden, dass Frau Carmen Dinkel gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDSchG mit Wirkung vom 01.01.2011 zur behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt wird. Gleichzeitig wird der bisherige stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Herr Richard Mayer, von diesem Amt abberufen.