Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, unter welchen Maßgaben auf dem Grundstück gebaut werden kann. Es gilt der Bebauungsplan Nr. 53 „Östlich vom Friedhof, Schönberg“ und die Voraussetzungen zur Bebauung sind grundstückstechnisch und planungsrechtlich geschaffen. Bisher wurden keine Erschließungsmaßnahmen durchgeführt, weil keiner der Eigentümer an einer Bebauung interessiert ist.

 

Nun liegt eine konkrete Anfrage vor. Es könnte gebaut werden, allerdings ist die Erschließung derzeit nicht gesichert. Eine Erschließung ist wegen eines einzelnen Bauvorhabens unverhältnismäßig. Dem Bauherrn könnte jedoch in Aussicht gestellt werden, dass er an den städtischen Kanal, nördlich des Baugebiets, der allerdings um ca. 20 m verlängert werden muss, mit einer Hebeanlage anschließen kann. Die straßenmäßige Erschließung müsste durch den Antragsteller auf eigene Rechnung provisorisch vom „Erlanger“ bis zu seinem Grundstück durchgeführt werden.

 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 431/8 der Gemarkung Schönberg, Am Erlanger, da durch den Bebauungsplan Nr. 53 „Östlich vom Friedhof, Schönberg“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Die Erschließung ist derzeit nicht gesichert und muss durch den Antragsteller mit der Verlängerung des öffentlichen Kanals und die provisorische Zufahrtsherstellung auf eigene Kosten durchgeführt werden. Die Kanalbaukosten werden wieder zurück erstattet, wenn die Stadt Lauf Haushaltsmittel eingeplant hat.