Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zum Neubau
eines Kinderhauses/Gemeindehauses auf den Grundstücken FlNr. 479/11 und 453/2 der Gemarkung Veldershof,
Breslauer Str. 21.
Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Kotzenhof“ bezüglich der Baulinie und der Baugrenze werden erteilt, weil Grundzüge der Planung nicht berührt und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.
Herr Stadtrat Breuer war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.