Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

1.          Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 2. Änderung in folgenden Bereichen geändert:

 

a)         Der für die geplante Errichtung der Montessori Fachoberschule vorgesehene Teil des Grundstücks Fl.Nr. 460/2 der Gemarkung Veldershof wird als „S18 - Sondergebiet Fachoberschule“ dargestellt.

b)         Das Grundstück Fl.Nr. 205 der Gemarkung Schönberg (Reithall der Lebenshilfe im Nürnberger Land e.V.) wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dargestellt. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung“ vom 18.05.2010 angepasst

c)         Die im Ortsteil Dehnberg nördlich der Kirche dargestellte Erweiterungsfläche für den Friedhof wird wegen nicht vorhandenen Bedarfs gestrichen und als „gemischte Baufläche“ dargestellt.

d)         Im Ortsteil Günthersbühl wird der westliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 77/4 der Gemarkung Günthersbühl sowie der westlich angrenzende Teil des Grundstücks Fl.Nr. 76/3 als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

e)         Im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 142 und 143 der Gemarkung Wetzendorf wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Grünfläche – Dauerkleingärten“ geändert.

f)          Südöstlich der Schule Schönberg wird die geplante Erweiterungsfläche für den Pausenhof als “Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ dargestellt.

 

2.      Der Antrag der Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 468/3, 470 und 470/1 der Gemarkung Schönberg auf Ausweisung der Grundstücke als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da in Schönberg ausreichend Bauflächen zur Verfügung stehen.

 

3.      Der Antrag der Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 592 der Gemarkung Veldershof auf Ausweisung des Grundstücks als „Wohnbaufläche“ wird derzeit abgelehnt, da im Flächennutzungsplan derzeit ausreichend Bauflächen dargestellt sind und die Erschließung der Fläche über die Kreisstraße LAU 14 aus verkehrstechnischen Gründen sehr problematisch gesehen wird.

 

4.      Der Antrag der Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 452 der Gemarkung Beerbach in Tauchersreuth auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer „gemischten Baufläche“ wird abgelehnt, da eine Bauflächenausweisung in diesem Bereich von der Regierung von Mittelfranken bereits einmal versagt wurde.

 


 

Frau Stadträtin Hoyer verlässt den Sitzungssaal.