Sitzung: 07.12.2010 BauA/013/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 5/199/2010
Beschluss:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat
1. Der von der Regierung von
Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und
seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 2. Änderung in folgenden Bereichen geändert:
a)
Der für die geplante Errichtung der Montessori
Fachoberschule vorgesehene Teil des Grundstücks Fl.Nr. 460/2 der Gemarkung
Veldershof wird als „S18 - Sondergebiet Fachoberschule“ dargestellt.
b)
Das Grundstück Fl.Nr. 205 der Gemarkung Schönberg
(Reithall der Lebenshilfe im Nürnberger Land e.V.) wird als „Fläche für den
Gemeinbedarf“ dargestellt. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird
gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Ausweisung
des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung“ vom
18.05.2010 angepasst
c)
Die im Ortsteil Dehnberg nördlich der Kirche
dargestellte Erweiterungsfläche für den Friedhof wird wegen nicht vorhandenen
Bedarfs gestrichen und als „gemischte Baufläche“ dargestellt.
d)
Im Ortsteil Günthersbühl wird der westliche Teil
des Grundstücks Fl. Nr. 77/4 der Gemarkung Günthersbühl sowie der westlich
angrenzende Teil des Grundstücks Fl.Nr. 76/3 als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.
e)
Im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 142 und 143 der
Gemarkung Wetzendorf wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“
zu „Grünfläche – Dauerkleingärten“ geändert.
f)
Südöstlich der Schule Schönberg wird die geplante
Erweiterungsfläche für den Pausenhof als “Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“
dargestellt.
2. Der Antrag der Eigentümer der Grundstücke
Fl.Nrn. 468/3, 470 und 470/1 der Gemarkung Schönberg auf Ausweisung der
Grundstücke als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da in Schönberg ausreichend
Bauflächen zur Verfügung stehen.
3. Der Antrag der Eigentümerin des
Grundstücks Fl.Nr. 592 der Gemarkung Veldershof auf Ausweisung des Grundstücks
als „Wohnbaufläche“ wird derzeit abgelehnt, da im Flächennutzungsplan derzeit
ausreichend Bauflächen dargestellt sind und die Erschließung der Fläche über
die Kreisstraße LAU 14 aus verkehrstechnischen Gründen sehr problematisch
gesehen wird.
4. Der Antrag der Eigentümerin des
Grundstücks Fl.Nr. 452 der Gemarkung Beerbach in Tauchersreuth auf Änderung des
Flächennutzungsplans zur Darstellung einer „gemischten Baufläche“ wird
abgelehnt, da eine Bauflächenausweisung in diesem Bereich von der Regierung von
Mittelfranken bereits einmal versagt wurde.
Frau Stadträtin Hoyer verlässt den Sitzungssaal.