Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Zenger informiert darüber, dass das Landratsamt Nürnberger Land am 30.07.2010 die Genehmigung zur Nutzungsänderung nach einer durch das Verwaltungsgericht Ansbach getroffenen Übereinkunft – keine Lagerfläche an der Nordseite zur Eckertstraße – erteilt hat.

 

Bei einer Ortsbesichtigung am 15.09.2010 durch den zuständigen Baukontrolleur wurde festgestellt, dass das Außenlager an der Nordseite noch nicht geräumt wurde. Dem Bauherrn wurde daher eine Frist zum 18.10.2010 gesetzt. Dieser beantragte aus gesundheitlichen Gründen eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2010. Daraufhin erließ das Landratsamt Nürnberger Land am 22.10.2010 einen Bescheid, in dem dem Bauherrn unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben wird, dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung des nördlichen Bereiches als Lagerplatz nicht mehr erfolgt. Als Frist wurde der 15.01.2011 gesetzt.