Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Schriefer nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage.

 

Frau Hoyer-Neuß erkundigt sich nach den Zuschüssen für die Nutzung der Turn- und Schwimmhallen in den Schulen, da der Zuschuss direkt an die Schulverwaltung ausgezahlt wird.

 

Herr Schriefer erklärt, dass die Zuschüsse intern verrechnet werden.

 

Weiter erkundigt sich Frau Hoyer-Neuß, wer das „zuständige Gremium“ bei den Punkten 7. b) und 9.) ist und wer über die Kostenübernahme bei Straßensperrungen entscheidet.

 

Herr Schriefer gibt wider, dass das zuständige Gremium abhängig von der Höhe des Betrages ist. Es kann sich hierbei sowohl um den Bürgermeister als auch den Kultur- und Sportausschuss oder den Stadtrat handeln. Die Entscheidung für die Straßensperrungen übernimmt die Verwaltung.

 

Frau Hoyer-Neuß ist der Meinung, dass die Richtlinien nicht eindeutig formuliert sind. Es kann nicht sein, dass bei einer Veranstaltung eines Vereins, bei der der Verein keine Einnahmen erzielt, Kosten für die Straßensperrung oder Bauhofleistungen in Rechnung gestellt werden.

 

Herr Schriefer erklärt, dass bisher kein Verein eine Rechnung begleichen musste. Die Rechnung diente lediglich als Information für den jeweiligen Verein. Der Rechnungsprüfungsausschuss wollte die Inanspruchnahme der Bauhofleistung durch die vorliegenden Richtlinien verringern, da viele Vereine die Übernahme der Kosten für jede Kleinigkeit in Anspruch genommen haben.

 

Frau Vogel schlägt vor, einen Leistungskatalog für den Bauhof zu erstellen.

 

Herr Schriefer berichtet, dass der Bauhof die Möglichkeit hat, einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Dies stellt jedoch einen immensen Verwaltungsaufwand dar. Bisher wurden die Rechnungen immer durch den Bürgermeister übernommen. Auch diese Möglichkeit ist mit den neuen Regelungen weiterhin gegeben.

 

Herr Maschler befürwortet den Vorschlag von Frau Vogel. Es sollte zumindest ein Leistungskatalog für die Grundleistungen angefertigt werden. Weiter erkundigt sich Herr Maschler zu 7. b), insbesondere was unter „stadteigenen Immobilien“ zu verstehen ist und welche davon den Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Zeltner erklärt, dass lediglich den Vereinen, denen eine stadteigene Immobilie ganzjährig zur Verfügung gestellt wird, 25 % der Miete in Rechnung gestellt werden.

 

Herrn Maschler fehlt die Beteiligung der Vereine bei den Richtlinien und beantragt, den Tagesordnungspunkt zu verschieben, die Vereine schriftlich über die neuen Richtlinien zu informieren, mit der Bitte ggf. Kritik zuüben und die Beschlussfassung in einer der darauffolgenden Sitzungen dahingehend abzuändern. Des Weiteren bittet Herr Maschler um eine Aufstellung, aus der ersichtlich ist, welcher Verein welchen Zuschuss im Jahr 2010 erhalten hat.

 

Redaktionelle Änderungswünsche des Kultur- und Sportausschusses werden in die Anlage 1 eingearbeitet und sind dem Beschluss beigefügt.

 


Beschluss:

Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Zuschussmittel für Laufer Vereine grundsätzlich ab dem Jahr 2012 neu zu regeln. Die Anlage 1 "Entwurf zu den Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a. d. Pegnitz", ist Bestandteil des Beschlusse und dient als Grundlage.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine über die geplanten Richtlinien in Kenntnis zu setzen und ihnen die Möglichkeit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Diese fließen in die endgültige Beschlussfassung ein.