Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt grundsätzlich das Einvernehmen zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 1640 der Gemarkung, Hardtstraße.

 

Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Steinbruch“

 

- III statt II für das geplante Penthouse,

- Flachdach statt Sattel- oder Walmdach,

 

werden in Aussicht gestellt.

 

Folgende Maßgaben sind zu beachten:

1.         GFZ darf um maximal 10 % überschritten werden unter Einbeziehung Penthäuser.

2.         Die Grundfläche des Penthauses darf max. 2/3 des darunter liegenden Geschosses betragen.

3.         Es sind 10 %, d.h. mind. 3 Stellplätze, als oberirdische Besucherparkplätze anzulegen.

4.         Ein Mülltonnenstellplatz für den Tag der Leerung ist vorzusehen.

5.      Die Tiefgarageneinfahrt ist so anzuordnen, dass der Wurzelbereich des angrenzenden Großbaums nicht beeinträchtigt wird.

 

 

Der Fällung des sich direkt auf der Baugrenze befindlichen Baumes wird zugestimmt, weil die ursprüngliche Festsetzung zum Erhalt des Baumes durch die fehlerhafte Darstellung im Bebauungsplan keine Gültigkeit hat.