Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Zenger erläutert nochmals, dass dieses Gebäude bezüglich Einfügung mit überbauter Fläche von ca. 920 m² aus dem Rahmen fällt. Bezüglich der Nutzung sind laut Schreiben des Antragstellers eine Lagerhalle in Teilbereichen und hauptsächlich eine Reithalle für die in den vorhandenen Stallungen untergebrachten 25 Pensionspferde vorgesehen. Die Nachbarn haben nun alle zugestimmt. Die Erschließung soll über das vorhandene Betriebsgrundstück und nicht über den Herzogweg erfolgen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück FlNr. 58 der Gemarkung Heuchling, Neunkirchener Straße 43.

 

Die Einfügung nach § 34 BauGB ist für dieses landwirtschaftliche Betriebsgebäude noch gegeben.

 

Hinweis an das Landratsamt Nürnberger Land:
Eventuelle Störungen aus auftretenden Immissionen müssen geprüft werden.