Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Herr Hammerlindl nimmt Bezug auf die Bauauschuss-Sitzung am 12.10.2010, in der der Punkt bereits behandelt wurde. Zwischenzeitlich wurde am 28.09.2010 eine Verkehrszählung mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

 

Sowohl auf der Heroldsberger als auch auf der Günthersbühler Seite wurden die Fahrzeuge getrennt nach Fahrtrichtung und Kfz-Kennzeichen gezählt und die Ergebnisse ausgewertet.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass am 28.09.10 ein DTV von 543 durchfahrenden Fahrzeugen ermittelt wurde. Im Erfassungszeitraum 15.00 bis 19.00 Uhr betrug auf der Heroldsberger Seite der DTV 685 Fahrzeuge und auf der Günthersbühler Seite 635 Fahrzeuge.

 

Die Differenz von 142 bzw. 92 Fahrzeugen erklärt sich möglicherweise darin, dass diese Fahrzeuge ihr Ziel im Wald gesucht haben bzw. die Zählstelle bei der Ein- und Ausfahrt außerhalb der Zählzeit passiert haben.

 

Bei der weiter vorgenommenen Verkehrsaufteilung anhand der Kfz-Kennzeichen ergab sich folgendes Bild:

Je nach Zählstelle und Uhrzeit schwankte die Anzahl der Fahrzeuge mit Laufer Kennzeichen zwischen 38 % und  46 %. Der Anteil der Kennzeichen mit ERH lag zwischen 28 % und 38 %. Darüber hinaus besaßen rund 14 % ein Nürnberger Kennzeichen und zwischen rund 8 % und 12 % der Fahrzeuge ließen sich keinem dieser drei Zulassungsbereiche zuordnen.

 

Aus Sicht des Bauamts ergeben sich je nach Einschätzung der Erforderlichkeit folgende zwei Alternativen:

 

Alternative 1:

Ein Rückbau der Asphaltschicht mit anschließender Schotterung ist denkbar. Aus technischer Sicht und vor allem aus den genannten Gründen der Verkehrssicherheit ist es allerdings nach Auffassung der Verwaltung dann notwendig, dass die Widmung des Heroldsberger Mühlwegs als Gemeindeverbindungsstraße geändert und der Mühlweg zum Forstweg zurückgestuft wird. Dazu müsste man die Meinung vertreten, dass die Ortsverbindungsstraße auf Grund der vorhandenen höher qualifizierten Ersatzrouten nicht unbedingt erforderlich ist. Die Straße würde dann für den öffentlichen Kfz-Verkehr gesperrt werden und die Gemeinden wären von allen zukünftigen Unterhaltslasten freigestellt.

 

Vorteile:

-          Nach den bisherigen Äußerungen des Forstbetriebs entstehen den beteiligten Gemeinden keine Kosten bei der aktuellen Sanierung.

-          Die Unterhaltslast liegt weiterhin beim Forstbetrieb. Es besteht jedoch kein Ausgleichsanspruch gegenüber den beteiligten Gemeinden.

-          Auch in Zukunft fallen keine Kosten für die Stadt Lauf mehr an.

-          Der nunmehr als Forstweg gewidmete Weg könnte sicher und gefahrlos von den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern benutzt werden.

 

Nachteile:

-          Nach der Sperrung der OV für den Kfz-Verkehr müssen die derzeitigen Nutzer längere Fahrtzeiten in Kauf nehmen.

-          Es ist nicht auszuschließen, dass ein beträchtlicher Teil der Verkehrsteilnehmer auf die OV Kleingeschaidt – Tauchersreuth – LAU 16 ausweicht. In Tauchersreuth wird bereits jetzt darüber geklagt, dass die Verkehrsbelastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten zu hoch sein sollen.

-          Zur Sperrung ist ein förmliches Verfahren zur Umwidmung der Ortsverbindungsstraße notwendig.

 

Alternative 2:

Wenn die Ortsverbindungsstraße weiterhin als erforderlich betrachtet wird, auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Alternativstrecken, müsste die Straße bei dieser Verkehrsbelastung weiterhin in einem asphaltierten Zustand belassen werden. Ein Rückbau der Asphaltdecke mit anschließender Schotterung kann aus technischer Sicht und aus Sicht der öffentlichen Sicherheit aus den genannten Gründen nach Auffassung der Verwaltung nicht befürwortet werden.

 

Vorteile:

-          Die vorhandene Verkehrsverbindung wird aufrecht erhalten und kann im bisherigen Umfang sicher genutzt werden.

-          Längere Alternativrouten müssen nicht in Anspruch genommen werden. Es entstehen somit keine zusätzlichen CO2 Belastungen und keine längeren Fahrtzeiten.

-          Es entsteht kein zusätzlicher Verkehr auf den Alternativrouten.

 

Nachteile:

-          Die zum Unterhalt nötigen Aufwendungen können vom Staatsforst an die benachbarten Gemeinden weitergegeben werden.

-          Je nach Kostenverteilungsschlüssel schwankt der Anteil der Stadt Lauf zwischen 60.000 € und 85.000 € für den aktuell zur Sanierung anstehenden Abschnitt der OV.

-          In Zukunft werden bei den langfristig erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Fahrbahnbelag und an dem vorhandenen Brückenbauwerk weitere Kosten auf die Stadt Lauf und die anderen Beteiligten zukommen.

-          Um die jeweiligen Kostenanteile der Beteiligten zu ermitteln, sind zeit- und geldaufwändige Verkehrsbefragungen und Verhandlungen erforderlich.

 

Das Gremium wird gebeten, über die Alternativvorschläge zu beraten und zu beschließen.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte wissen, wie der Winterdienst geregelt ist, ab wann die in Alternative 2 aufgeführten Kosten zum Tragen kämen und wie dringend eine Entscheidung getroffen werden muss.

 

Herr Hammerlindl antwortet, dass der Winterdienst nur auf der Heroldsberger Seite durch die Marktgemeinde durchgeführt wird. Die Kosten für die Asphaltierung (Alternative 2) müssten bereits für 2011 in den Haushalt eingestellt werden, da eine Sanierung aufgrund des schlechten Zustands schnellstmöglich durchgeführt werden müsste.

 

Herr Stadtrat Felßner befürchtet bei einem Rückbau ein höheres Verkehrsaufkommen für den Ortsteil Tauchersreuth und durch die verlängerte Fahrtstrecke würde sich der CO2-Ausstoß erhöhen. Er spricht sich daher für eine bedarfsorientierte Sanierung aus.

 

Herr Stadtrat Offenhammer ist der Meinung, dass es genügend zumutbare Ausweichstrecken gibt.

 

Herr Stadtrat Kern ist der Auffassung, dass es nicht Aufgabe einer Kommune ist, die Baulast des Freistaates zu übernehmen.

 

Herr Stadtrat Felßner erwidert, dass bei einer Beibehaltung als Gemeindeverbindungsstraße eine Unterhaltspflicht besteht wie bei allen anderen Gemeindeverbindungsstraßen auch. Bezüglich der Kostenaufteilung sollte noch eine genaue Verkehrszählung stattfinden.

 

Herr Stadtrat Spannring möchte wissen, ob sich der Markt Heroldsberg schon abschließend geäußert hat.

 

Herr Hammerlindl antwortet, dass widersprüchliche Meinungen herrschen.

 

Die Frage von Herrn Stadtrat Kern, wann die Widmung zur Gemeindestraße erfolgte, kann nicht beantwortet werden.

 

Auch zur die Frage von Herrn Stadtrat Offenhammer nach geschlossenen Verträgen zwischen den Gemeinden kann keine Aussage gemacht werden, nur, dass der Freistaat Bayern die Straße gewidmet hat.

 

Das Gremium ist sich einig, den Punkt in die Fraktionen zu verweisen.


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird in die Fraktionen verwiesen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu recherchieren, wann die Widmung zur Gemeindestraße erfolgte und welche Verträge hierzu evtl. geschlossen wurden.