Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung eines Carports mit Nebenräumen auf dem Grundstück FlNr. 2299 der Gemarkung Lauf, Mozartstr. 1.

 

Die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“

 

-           GRZ 0,52 statt max. 0,45,

-           Carport/Nebengebäude größer als 20 m² und damit außerhalb der Baugrenze unzulässig,

 

können nicht erteilt werden, da der Baukörper mit 87 m² überbaute Fläche städtebaulich nicht vertretbar ist und die Grundzüge der Planung berührt sind.