Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung eines Carports mit Nebenräumen auf dem Grundstück FlNr. 2299 der Gemarkung Lauf, Mozartstr. 1.
Die notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“
- GRZ 0,52 statt max. 0,45,
- Carport/Nebengebäude größer als 20 m² und damit außerhalb der Baugrenze unzulässig,
können nicht erteilt werden, da der Baukörper mit 87 m² überbaute Fläche städtebaulich nicht vertretbar ist und die Grundzüge der Planung berührt sind.