Sitzung: 28.10.2010 StR/010/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0
Vorlage: FB 5/193/2010
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Hochwasserschutz Bitterbach Teilentwurf A HRB „Ochsenpriel“ wird zugestimmt. Die zur Umsetzung benötigten und bislang noch nicht finanzierten Mittel in Höhe von 450.000 € werden im Nachtragshaushalt 2010 durch Erhöhung der für 2011 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung auf 750.000 € finanziert.
Dem Stadtrat ist bekannt, dass
- aus der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen wird,
- die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,
- der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat,
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.