Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Anbringung von zusätzlichen Außenwerbeanlagen auf dem Grundstück FlNr. 299/2 der Gemarkung Lauf, Saarstr. 35, da sie sich nach Umfang, Größe und Gestaltung nicht in die nähere Umgebung einfügen und die Fassade überladen wird.