Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurde 1978 in das Bayer. Städtebauförderungsprogramm aufgenommen und in den Jahren 1986  bis 1992 im Bund-Länder-Städtebauförder-ungsprogramm gefördert. Seit dem Programmjahr 1992 wird die Sanierung im Grundprogramm des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms und im Bayer. Städtebauförderungsprogramm durchgeführt.

 

Neben dem Grundprogramm (Bund-Länder-Programm I) existieren derzeit fünf weitere:

§     Bund-Länder-Programm I - Städtebauliche Sanierung und Entwicklung 2010

§     Bund-Länder-Programm II -  Soziale Stadt

§     Bund-Länder-Programm III -  Stadtumbau West

§     Bund-Länder-Programm IV - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

§     Bund-Länder-Programm V - Städtebaulicher Denkmalschutz 2010

§     Bund-Länder-Programm VI - Kleinere Städte und Gemeinden

§      

Die Regierung von Mittelfranken hat der Stadt Lauf mitgeteilt, dass das Programm I immer weniger Fördergelder erhält und eventuell sogar ganz auslaufen soll, so dass es sinnvoll wäre aus diesem Programm in ein oder zwei andere zu wechseln.

 

Für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz kommen derzeit nur die Programme II und IV infrage. Lauf könnte sich sowohl für die Soziale Stadt als auch Aktive Stadt- und Ortsteilzentren bewerben. Eine Bewerbung kann im Rahmen der Jahresanmeldung erfolgen.

 

Grundlage für beide Bewerbungen (Aktive Stadt und Ortsteilzentren/Soziale Stadt) bildet der Zwischenbericht aus dem Integrierten Stadtentwicklungsprogramm ISEK..


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf bewirbt sich im Rahmen der Städtebauförderung für die „Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Soziale Stadt“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.