Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung bzw. Verbindung zweier landwirtschaftlicher Hallen auf dem Grundstück FlNr. 208 der Gemarkung Neunhof, Nähe Welserstraße, da dieses Gebäude nicht dem in Günthersbühl ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) und das Gebäude nach Größe und Lage in keinem angemessenen und vernünftigen Verhältnis zum Betrieb steht.