Beschluss:
Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 273/7 der Gemarkung Schönberg, Nessenmühle, da sich die überbaute Fläche mit ca. 318 m² nicht in die Umgebung einfügt. Die überbaute Fläche muss auf maximal 280 m² begrenzt werden.
Außerdem muss an der südlichen Grenze eine Ortsrandeingrünung vorgenommen werden.