Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück FlNr. 760/79 der Gemarkung Lauf, Kehrstr. 39a und 39b.

 

Auf dem Grundstück verläuft die Verrohrung eines städtischen Oberflächenwasserkanals, der durch eine Dienstbarkeit gesichert ist. Durch die geplante Bebauung kann die 6 m breite Freihaltezone nicht eingehalten werden, so dass eine Verschiebung des westlichen Gebäudes notwendig ist.

 

Außerdem ist bei einem Neuantrag aus Gründen der Einfügung beim westlichen Gebäude ein flaches Satteldach anstelle eines Pultdaches vorzusehen.