Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss versagt das Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Ladenfläche zu zwei Spielhallen und einer Lagerfläche auf dem Grundstück FlNr. 45 der Gemarkung Lauf, Marktplatz 41, auch in der geänderten Planung ab, da nach wie vor aufgrund der nicht vorhandenen Trennung der beiden Spielhallen keine komplette räumliche, funktionale und wirtschaftliche Trennung gegeben ist und somit die maximale zulässige Nutzfläche in Mischgebieten von 100 m² mit 192,8 m² weit überschritten ist.

 

Die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO liegen auch mit der geänderten Planung nicht vor, um das Einvernehmen zu erteilen.