Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.              Der Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2458 und 2459 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.

2.        Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 12.10.2010.

3.        Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet Alten- und Pflegeheim“ nach § 11 BauNVO festgesetzt.

4.        Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch““.

5.        Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.

 

6.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, wo und wann sich die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung informieren und Äußerungen hierzu vorbringen kann.