Sitzung: 12.10.2010 BauA/011/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: FB 5/189/2010
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch“ wird im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn.
2458 und 2459 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz durch einen Tekturplan gemäß § 1
Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem
Entwurfsplan vom 12.10.2010.
3.
Der Geltungsbereich des Tekturplanes wird als „Sondergebiet Alten- und
Pflegeheim“ nach § 11 BauNVO festgesetzt.
4.
Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 6 zum
Bebauungsplan Nr. 44 „Am Steinbruch““.
5.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wird verzichtet.
6.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
bekanntzumachen mit dem Hinweis, wo und wann sich die Öffentlichkeit über die
Ziele und Zwecke der Planung informieren und Äußerungen hierzu vorbringen kann.