Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Herr Wallner führt aus, dass die Verwaltung in letzter Zeit mit einer intensiven Häufung von Beschwerden wegen Lärm in der Innenstadt, Randalen, Vandalismus und Sachbeschädigungen konfrontiert wurde. Nach Angaben der Beschwerdeführer treten diese verhäuft seit der Eröffnung des ACID-Clubs in der alten HEKA auf. Nachdem das Thema sehr komplex ist und sich das Verfahren schon seit Dezember hinzieht, soll zunächst einmal der gesamte Sachverhalt dargestellt und anschließend einer rechtlichen Würdigung unterzogen werden. Weiterhin wird dann erörtert, welche Lösungsmöglichkeiten in Frage kommen.

 

Am 1.12.2009 wurde die Angelegenheit im Bauausschuss behandelt. Der Bauausschuss hat seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen für eine Nutzungsänderung einer Verkaufsfläche in eine Gaststätte/Bar erteilt. Danach erfolgte ein längeres Genehmigungsverfahren, welches vom Betreiber zu vertreten war. Anschließend wurden die Baugenehmigung und auch die gaststättenrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt erteilt und der Betrieb am 16.04.2010 aufgenommen. Der Stadtrat wurde bereits über die Einzelheiten informiert.

 

Am 28.07.2010 ging die erste Beschwerde der Marktplatzanwohner bei der Stadt ein, unterzeichnet von 17 Anwohnern des Markplatzbereiches. Aufgrund dieser Beschwerde wurde mit der Polizei Kontakt aufgenommen. In der Zeit vom 20.06. bis 18.07.2010 gibt es fünf registrierte Einsätze, die in einem Zusammenhang mit dem ACID-Club zu bringen waren. Es muss jedoch dabei berücksichtigt werden, dass ein Einsatz am Kunigundenfest, ein Einsatz bei der Fußballweltmeisterschaft und zwei Einsätze bei der Haberlohkirchweih waren. Es wurde auch mit dem Betreiber ein persönliches Gespräch geführt. Dabei wurde vereinbart, dass während der Öffnungszeiten des Clubs ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes vor der Tür steht, der entsprechend auf die Gäste einwirkt und für Ruhe sorgt. Es wurde auch mit einem Plakat im Eingangsbereich auf die Besucher eingewirkt, sich entsprechend ruhig zu verhalten, wenn sie außen stehen. Auch mit Handzetteln wurde nochmals darauf hingewiesen.

 

Im August hat auf Initiative des Betreibers des ACID-Clubs ein Gespräch stattgefunden, bei dem Anwohner, Gäste, Herr Wallner, Herr Lang und Herr Ittner anwesend waren. In der Diskussion hat sich herauskristallisiert, dass Beschwerden bezüglich Lärm und Vandalismus immer schon vorhanden waren, aber seit Eröffnung des ACID-Clubs deutlich zugenommen haben. Die Verwaltung hat dann zugesichert, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und mit der Polizei abzusprechen. Die Polizei und der Streetworker wurden um Stellungsnahme gebeten. Am 23.09.2010 kam die nächste Unterschriftenliste der Anwohner mit 135 Unterzeichnungen (Anwohner, Geschäftsinhaber, Apotheken). Es hat sich eine „Initiative gegen Ruhestörung, Randale und Vandalismus in der Nachbarschaft des ACID-Club“ gegründet, die in ihrer Aktion verlangt, dass die Stadtverwaltung zielführende Maßnahmen zur Beseitigung dieser unerträglichen Zustände findet  Die Polizei hat eine sehr umfangreiche Auswertung der Einsätze im Marktplatzbereich durchgeführt. Im Jahr 2010 gab es 12 reine Lärmfälle im Marktplatzbereich, davon 10 Fälle mit einem konkreten Bezug zum ACID-Club. Insgesamt gingen im Jahr 2010 42 Mitteilungen bei der Polizei ein, wovon 23 einen Bezug zum ACID-Club aufwiesen. Zum Vergleich waren es im Jahr 2009 36 Mitteilungen im Marktplatzbereich, davon war eine dem Kriterium Lärm zuzuordnen. Herr Losse hat den Innenstadtbereich in der Nacht vom 02.10. auf 03.10. kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass sich in den Spitzenzeiten bis zu 20 Personen in den Arkaden der ehemaligen HEKA aufhalten. Durch die Bauweise des kompletten Marktplatzbereiches wird der Lärm absolut begünstigt. Es ist ein normaler Unterhaltungspegel, der durch die Personenanzahl verstärkt wird.

 

Zur rechtlichen Würdigung konstatiert Herr Wallner, dass das Einvernehmen der Gemeinde nur aus den sich aus §§ 31, 33, 34, 35 BauGB ergebenden Gründe versagt werden darf. Hier spielen nur bauplanungsrechtliche Aspekte eine Rolle. Nach dem Bauplanungsrecht und den damals vorliegenden Antragsunterlagen, in denen eine Gaststätte/Bar beantragt und vom Betreiber zugesichert wurde, es wird eine Lautstärke im Vergleich wie bei den anderen Gaststätten und Bars im Marktplatzbereich und dass auch kein Discothekenbetrieb stattfinden wird, war das Vorhaben im Mischgebiet bauplanungsrechtlich zulässig. Das Einvernehmen hätte nicht rechtmäßig versagt werden können.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Es hat ein langes Verfahren bei der Genehmigung gegeben, aber zum Schluss waren sämtliche Genehmigungshindernisse ausgeräumt. Die Baugenehmigungsbehörde hat hierbei kein Ermessen.

Dasselbe gilt auch für die gaststättenrechtliche Erlaubnis, da ebenfalls keine Versagungsgründe nach dem Gaststättenrecht vorlagen. Hier gibt es auch keine Ermessensvorschrift. Somit bestand für den Betreiber ein einklagbarer Rechtsanspruch auf Erteilung der beiden Genehmigungen.

 

Zunächst wurden von der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten, wie z.B. Sperrzeitregelungen, Auflagen nach dem Gaststättenrecht oder eine Kontrolle des Innenstadtbereiches erörtert.

 

Im Zuge der Recherchen hat man festgestellt, dass vorerst ein baurechtliches Einschreiten geboten ist, da die tatsächliche Nutzung der Gaststätte nicht der entspricht, wie sie in der Baugenehmigung festgelegt ist. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass es sich hier um eine Diskothek handelt, welche als Vergnügungsstätte eingestuft wird und im Mischgebiet unzulässig ist.

 

Die Anhaltspunkte sind eine große dimensionale Lichtanlage, DJ tritt auf, lange Öffnungszeiten bis 5 Uhr und ein großer Bereich ist als Tanzfläche ausgewiesen sowie eine entsprechende Werbung.

 

Eine Videoüberwachung durch die Stadt ist datenschutzrechtlich nicht möglich. Auch die polizeilichen Befugnisnormen lassen eine Videoüberwachung nicht zu. Hier müssten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen, was in diesem Fall jedoch nicht gegeben ist.

 

Eine Überwachung durch Sicherheits- und Ordnungsdienst bringt nach den Erkenntnissen der Polizei auch nicht viel, denn man müsste permanent eine Person abstellen. Eine Sperrzeitverordnung für den gesamten Innenstadtbereich sollte man auch nicht erlassen.

 

Bauliche Veränderungen bezüglich etwaiger Raucherräume sind  unzulässig. Heute hat ein Gespräch mit dem Landratsamt stattgefunden und dieses stimmt der Meinung der Verwaltung zu. Aufgrund des festgestellten Discothekenbetriebes wird das Landratsamt dem Beschlussvorschlag folgen, sofern er heute zustande kommt. Bevor jetzt ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden können, muss erst der rechtmäßige Zustand hergestellt werden. Sollte sich dann der Zustand nicht bessern, wird die Stadt Lauf in ihrer Eigenschaft als Sicherheitsbehörde tätig werden. Das Landratsamt wird nunmehr eine Nutzungsuntersagung aussprechen bezüglich der nicht genehmigten Nutzung. Heute Nachmittag wurde nochmals eine Unterschriftenliste mit 218 Unterschriften seitens des Betreibers des ACID-Clubs überreicht.

 

Herr Losse schließt sich den Ausführungen von Herrn Wallner an. Die Polizei war immer in enger Abstimmung mit der Verwaltung, da ihm auch persönlich sehr daran gelegen ist, dass es im Innenstadtbereich zu einer gewissen Verbesserung kommt. Für ihn war es wichtig, die Situation vor Ort selbst kennen zu lernen. Von 23.00 Uhr bis 3.00 Uhr hat er sich durchgehend auf dem Marktplatz befunden und musste feststellen, dass sich bei vielen Gaststätten die Raucher vor dem Lokal sammeln und entsprechender Lärm entsteht. Begünstigt wird der Lärm am Marktplatz auch durch die Arkadenbauweise des ehemaligen HEKA-Gebäudes, die ähnlich wie eine Flüstertüte in den Marktplatz hineinschallt. Dabei bedarf es nur der Anwesenheit von 5 bis 10 Personen, um einen störenden Lärm zu entwickeln. Er gibt noch Ausführungen hinsichtlich des Einsatzes der Polizei vor Ort. Er sieht die Problematik in der Bauweise des Marktplatzes, vor allem in der Bauweise des Hauses HEKA und im Zusammenhang mit dem momentanen Betrieb als Diskothek, der das Lärmempfinden der dort vorhandenen Gäste auch in gewisser Weise verschiebt. Er kann nur zugestehen, ab und an den Bereich zu überwachen. Eine sozial adäquate Unterhaltung kann nicht Gegenstand polizeilichen Einschreitens sein. Die Sachlage ist anders, wenn Flaschen zertrümmert werden oder die Leute herumgrölen, brüllen und zusätzlich Zeugen zur Verfügung stehen. Eine derartige Anzeige liegt bislang nicht vor. Er bietet an, dass Betroffene mit ihm persönlich das Gespräch suchen, da nur im Dialog einiges geklärt werden kann.

 

Vorsitzender erinnert an die Bauausschuss-Sitzung vom 01.12.2009, wo man sich einig war, etwas auszuprobieren, weil bekannt ist, dass Jugendliche sich auch mit der Stadt identifizieren und ganz gerne auch in der Stadt das Eine oder Andere als Freizeit- und Kulturangebot nutzen möchten. Sie sind zwar dankbar hinsichtlich der vielen Angebote von S-Bahn und Nightlinern, setzen sich aber auch gerne mit der Stadt auseinander und nehmen die kulturellen Angebote hier gerne zentral wahr. Es war ausdrücklich von niemandem gewollt, dass dort eine Diskothek entsteht. Er bittet auch darum, in dem Wettstreit der Ideen und der Bewertungen der Auswüchse keine pauschalierten Diskriminierungen auszusprechen, weder von jugendlicher Seite gegenüber den Anwohnern noch umgekehrt. Die Stadt lebt davon Menschen zu haben, die am Marktplatz auch Geschäfte machen wollen, im Miteinander mit den Bewohnern. Im Rahmen der Stadtentwicklung soll das Wohnen in der Innenstadt gefördert werden. Im Bauausschuss wurde ausdrücklich und einstimmig ein sehr modernes Fassadenprogramm einschließlich von Klimaschutzaspekten beschlossen. Die Verwaltung will sich bei der Regierung für die weitere Entwicklung der Innenstadt bewerben. Dafür wird sehr viel Geld ausgegeben. Gerade das Wohnen von Familien soll generationsübergreifend gefördert werden. Man sollte einen derartigen Club auch nicht gleich verurteilen und dessen Abschaffung fordern. Es kann nicht alles auf Kosten und Schultern der Bürger und der kommunalen Verwaltung abgeleitet werden. Es muss auch darüber nachgedacht werden, wie man sich gesellschaftlich weiterentwickelt.

 

Herr Stadtrat Herrmann dankt Herrn Wallner für die ausführliche Darstellung und Herrn Losse, dass er sich vor Ort kundig gemacht hat. Er fragt sich, wie es sich die Verwaltung und die Stadträte leicht gemacht haben, eine solche Einrichtung zu genehmigen. Vor allem deswegen, weil es Tatsache ist, dass der Betreiber dieser Einrichtung ohne Genehmigung bereits zu Silvester eine Großveranstaltung durchgeführt hat und die Genehmigung wurde ja deswegen nicht erteilt, weil die notwendigen Brandschutzauflagen nicht gegeben waren. Was wäre gewesen, wenn etwas passiert wäre, gerade im Innenstadtbereich. Am vergangenen Samstag fand eine große Technoparty statt. Erst gegen 6 Uhr wurden die letzten Gäste direkt vor dem Lokal abgeholt, was sehr verwunderlich ist, denn normalerweise sollte man nicht in die Innenstadt hineinfahren. Die Störungen auf dem Marktplatz haben auf jeden Fall ab Juli stark zugenommen, was bestimmt auch mit dem absoluten Rauchverbot zu tun hat. Die Raucher müssen den Club verlassen und durch die Akustik des Marktplatzes wird die vielleicht nicht immer laute Unterhaltung letztendlich sehr störend für alle empfunden. Er hat großes Verständnis für die Anwohner auf dem Marktplatz und dafür, dass sie sich gegen die Ruhestörung, Vandalismus und Randale wehren. In der Zukunftswerkstatt wurden Umfragen vorgestellt und in einer dieser Umfragen wird der Marktplatz mit Abstand als die gute Stube und als attraktivster Teil der Stadt von Lauf hervorgehoben. Das sollte auch weiterhin so bleiben. Deshalb darf nicht zugelassen werden, dass die attraktive Stadt Lauf und liebenswerte Innenstadt mit ihren Bewohnern von wenigen Menschen so massiv gestört und so vieles zerstört wird. Deshalb fordert er die Verwaltung und die politisch Verantwortlichen auf, schnellstmöglich eine Lösung für dieses Problem zu finden.

 

Herr Stadtrat Kern ist auch der Meinung, dass schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden muss, aber man muss alle Dinge ausloten. Der Vorwurf, der Stadtrat hat es sich leicht gemacht, weist er mit aller Entschiedenheit zurück, da niemand hier ist, der toleriert, dass sich am Marktplatz Vandalismus breit macht. Es gibt niemanden in der Stadt, der sich dafür ausspricht, dass am Marktplatz ständig Ruhestörung stattfindet, Anwohner belästigt und teilweise Geschäfte auf dem Marktplatz verrichtet werden. Diese Dinge müssen in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden. Es liegt aber auch an den dort nutzenden Menschen, sich so zu verhalten, wie man es in einer guten Kinderstube lernt. Ein Marktplatz ohne Leben ist ein toter Marktplatz. Also muss dafür gesorgt werden, dass es dort Geschäfte, Feste und Kommunikation gibt. Das ganze muss sich aber so in Grenzen halten, dass die Anwohner dort noch leben können. Um einen Kompromiss zu finden braucht es Auseinandersetzung aller Beteiligten. Man kann es nicht nur einer Polizei oder einer Verwaltung überlassen, sondern es müssen alle ihren Beitrag dazu leisten. Wenn eine Genehmigung vorliegt, muss man sich auch an die Voraussetzungen halten.

 

Herr Stadtrat Auernheimer möchte im Namen der anwesenden Jugendlichen und des Betreibers wissen, wie die konkrete Umsetzung aussehen könnte. Was unterscheidet insbesondere den Betrieb einer Bar von einer Diskothek? Unter welchen Rahmenbedingungen wäre es möglich, den ACID-Club weiter zu betreiben? Den Zusammenhang mit Drogen vom ACID-Club und LSD weist er entschieden zurück, auch als Besucher des Clubs. Dem Beschlussvorschlag würde er gerne hinzufügen, weiterhin im Dialog sowohl mit Anwohnern als auch mit dem Betreiber und allen Betroffenen zu bleiben. An dieser Stelle möchte er sich bei Herrn Birkel bedanken, dass er das erste Gespräch im ACID-Club initiiert hat.

 

Vorsitzender entgegnet, dass sich Herr Stadtrat Lang zu Wort gemeldet hat, jedoch nicht Mitglied des Verwaltungsausschusses ist. Herr Stadtrat Lang war in seiner Eigenschaft als Jugendbeauftragter bei dem Gespräch im August dabei. Wenn Einverständnis besteht, würde ihm geschäftsordnungsmäßig das Rederecht gewährt.

 

Herr Stadtrat Lang wurde im August von Jugendlichen angesprochen, dass es Probleme im ACID-Club gibt. Er hat sich daraufhin zu einem Gespräch in den Club begeben. Sein Ziel war es, in irgendeiner Form eine Vermittlung herzustellen, mit der alle leben können. Er möchte nochmals klarstellen, dass die Baugenehmigung am 01.12.2009 alternativlos war. Es gab keine Möglichkeit anders zu stimmen. Er war seinerzeit optimistisch, eine Begegnungsstätte für Jugendliche zu schaffen. Anfang 2010 wurde er wieder angesprochen, dass es Probleme beim Genehmigungsverfahren gibt. Er hat sich die Situation auch vor Ort angesehen und versucht, die Beteiligten an einen Tisch zu bringen. Es sind normale Gespräche zwischen den Gästen und keine Aggressivität vorhanden. Er hat auch gleichzeitig volles Verständnis für die Anwohner, die sich gestört fühlen. Man könnte versuchen, in den Vorraum eine Glaskabine anzubringen. Die Problematik dieser Akustiksituation liegt auch offensichtlich an der Einstellung der Anlage. Er hat die Zusage von Herrn Birkel, dass dies nachgebessert werden kann. Für ihn wäre ein kommunaler Sicherheitsdienst der erste Schritt, die entsprechende Maßnahmen ergreifen können von Platzverweis bis zu einem Bußgeld. Er findet es auch schade, dass eine Videoüberwachung nicht möglich ist. Zum Thema Sperrzeit muss man sich im Klaren sein, dass diese das Ende des Clubs wäre. Er bittet darum, dass die Mitarbeiter des Landratsamts diese Angelegenheit vor Ort prüfen und nicht wie bei einem Gespräch in der Verwaltung, um zu einem klaren Ergebnis zu kommen.

 

Herr Stadtrat Mayer möchte Ehrlichkeit herbeiführen, da es ein Konflikt ist, in dem es keine Lösung in der Form wie es versucht wird, gibt. Es sind zwei Parteien mit unterschiedlichem Interessen, die seiner Ansicht nach nicht zusammen zu bringen sind. Er möchte auch den Jugendlichen keinen Vorwurf machen. Man muss differenzieren, denn nicht 95 % der Leute sind das Problem, sondern die 5 %, die über die Strenge schlagen. Das kann auf keine Weise geregelt werden, auch nicht mit einem von der Verwaltung teuer bezahlten Sicherheitsdienst. Es könnte eher noch dazu führen, dass es zu noch mehr Geschrei mit den Jugendlichen führt. Er sieht keine Lösung. Im Bauausschuss wurde nie eine Diskothek genehmigt, da klar gewesen wäre, dass eine solche zu derartigen Problemen führt. Eine ähnliche Situation gab es seinerzeit am Kunigundenberg. Der ungenehmigte Diskothekenbetrieb muss untersagt werden. Er ist davon überzeugt, dass sich die Problematik dann senkt. Es ist unbestreitbar, dass die Störungen am Marktplatz ausschließlich durch den ACID-Club zugenommen haben. Als Kassier des Weihnachtsmarktvereins hat er große Bedenken hinsichtlich Vandalismusschäden an den Weihnachtsbuden. Er plädiert dafür, dass die Verwaltung das Recht durchsetzt.

 

Herr Stadtrat Zeltner spricht sich dafür aus, dass sich die Anwohner, der Betreiber und die Verwaltung nochmals richtig zusammensetzen und versuchen, eine Lösung zu finden. Jeder sollte an seine eigene Jugendzeit zurückdenken. Zu der Zeit waren noch deutlich mehr Bewohner am Marktplatz. Man sollte den Jugendlichen etwas bieten.

 

Herr Wallner hat die Diskussion kurz zusammengefasst und geht nochmals darauf ein. Der Bauausschuss hat ein gemeindliches Einvernehmen für eine Nutzung als Gaststätte/Bar erteilt. Dieses wurde auch am Marktplatz gewünscht. Es liegt eine Stellungnahme von Herrn Birkel vor, dass in dem Club Musik vorherrscht, vergleichbar mit der in anderen Bars am Marktplatz und Umgebung. Es wird keine Diskothek bzw. ein Rockkaffee entgegen den Gerüchten in Lauf betrieben. Auf dieses hat man sich bei der Erteilung des Einvernehmens gestützt. Man hätte es nicht versagen können, da es im Mischgebiet zulässig ist. Die Silvesterfeier war aus brandschutztechnischen Gründen verboten. Wenn dann trotzdem etwas stattfindet, ist man nicht davor gefeit. Es wurde auch entsprechend sanktioniert. Drogenprobleme sind nicht bekannt. Dass einige Nutzer keine gute Kinderstube haben, konnte auch festgestellt werden. Das Landratsamt wird verlangen, dass die Lichtanlage im Club zurückgebaut wird und die DJ-Auftritte nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Dabei wird sich auf eine Entscheidung des VG Mannheims berufen, welches eine Orientierung für die prägenden Merkmale einer Diskothek bietet. (groß dimensionierte Musikanlagen oder Plattentheken, Tanzflächen, Lichtorgeln, lange Öffnungszeiten, DJ, Musik ist überdurchschnittlich laut und die Gäste kommen hauptsächlich wegen der musikalischen Darbietungen). Der Unterschied zur Bar ist vorliegend eindeutig gegeben.

 

Es können alle möglichen Maßnahmen durchgeführt werden, aber es kann kein Deckmantel um eine rechtswidrige Nutzung gehüllt werden. Primär ist in einem Stufenverfahren dieser rechtswidrige Zustand zu beseitigen.

 

Die Sperrzeitregelung ist ein derart gravierender Eingriff, welcher im Moment noch nicht durchgeführt werden kann, da er auf Grund der momentanen Sachlage unverhältnismäßig ist. Vorerst müssen alle anderen Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen, weshalb zunächst der rechtswidrige baurechtliche Zustand beseitigt werden muss.

 

Frau Stadträtin Höpfel fragt an, ob die Möglichkeit bestehen würde, an der Rückseite des Gebäudes (bei der Feuertreppe) einen kleinen Balkon für die Raucher anzubringen, Dieser Lärm würde dann nach oben gehen und keinen Schall entwickeln.

Vielleicht ist es aber auch nur eine Verlagerung des Lärms.

 

Herr Wallner antwortet, dass dies laut Baugenehmigung nicht möglich ist. Die Türen dürfen zur Terrasse wegen dem Schallschutz nicht geöffnet werden. Somit müsste ein Korridor zu einem Raucherbereich ausgewiesen werden und nach Gesundheitsschutzgesetz sind separate Raucherräume nicht mehr zulässig. Dies würde auch zu einem Präzedenzfall führen.

 

Herr Stadtrat Mayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, im Beschlussvorschlag Punkt 3 wegzulassen und hilfsweise getrennte Abstimmung über diese drei Punkte, mit der Begründung, dass das Landratsamt erst das Recht durchsetzen sollte, um zu sehen was passiert, bevor man einen Automatismus hineinbringt. Wenn die Maßnahmen des Landratsamtes nicht fruchten, sollte man sich nochmals im Verwaltungsausschuss damit beschäftigen und dann konkrete Maßnahmen abstimmen.

 

Vorsitzender verliest den zusätzlichen Antrag von Herrn Stadtrat Auernheimer.

„Weiterhin soll die Stadt Lauf gemeinsam mit allen Beteiligten, d.h. den Anwohnern des Marktplatzes, den Besuchern aller gastronomischen Einrichtungen, der Polizei und dem Ordnungsamt sowie dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde der gute Dialog fortgesetzt werden, damit das Ziel, sowohl die Ruhe der Anwohner als auch die Interessen der Jugendlichen, die in ihrer Stadt ein Freizeitangebot wahrnehmen wollen, gewahrt bleibt.“

 

Herr Stadtrat Kern hat ein Problem mit dem Vorschlag von Herrn Stadtrat Mayer. Ihm ging es darum zu dokumentieren, welche unzumutbare Ruhestörung dort stattfindet. Dieses ist in Punkt 3 dokumentiert. Es gibt keine ausreichende Beweisgrundlage, um in einem Rechtsstreit zu belegen, den unmittelbaren Zusammenhang mit dem ACID-Club und Lärmmessungen, die dort zur Ruhestörung führen. Er wäre dafür, dieses bald auf den Weg zu bringen. Es sollte unverzüglich damit begonnen werden zu dokumentieren, dass unzumutbare Ruhestörung stattfindet. Wenn der Beweis gelingt, ist man auf der sicheren Seite.

 

Herr Wallner erwidert, dass die Formulierung zu Punkt 3 wider Erwarten zustande kam, da vor der Ausarbeitung noch kein Gespräch mit dem Landratsamt stattfand.

Wenn weitere Maßnahmen gewollt sind, sollte erst der rechtmäßige Zustand hergestellt werden und dann, wenn der Zustand noch immer unzumutbar ist, weitere Maßnahmen ordnungsrechtlicher Natur überlegt werden, da dann das Baurecht ausgeschöpft ist.

Das Anhörungsverfahren zur Nutzungsuntersagung wird etwa 3 Wochen betragen, dann wird die Nutzungsuntersagung erlassen und unter Sofortvollzug gestellt. D.h. ein Rechtsbehelf hätte keine aufschiebende Wirkung.

 

Vorsitzender schließt an, dass Herr Wallner dargelegt hat, in guter Absicht und im Rahmen seiner Tätigkeiten hier einen Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Er möchte nochmals ausdrücklich betonen, dass die Genehmigungsbehörde das Landratsamt ist. Insofern wirbt er dafür, den Punkt 3 anders zu formulieren, um dann den Geschäftsordnungsantrag mit aufzugreifen, der dann lauten würde „für den Fall dass sich die Nutzung als rechtmäßig herausstellt wird die Verwaltung unverzüglich aufgefordert, dem Verwaltungsausschuss Mitteilung zu geben, um weitere Beratung und Beschlüsse sicherzustellen“. Damit ist das Primat der Rechtmäßigkeit und Handlungsfähigkeit gewahrt. Damit können alle ordnungsrechtlichen Maßnahmen, die in der Hand der Stadt Lauf liegen, zusammen mit den anderen Behörden durchgeführt werden. Danach kann die Bevölkerung und alle Beteiligten davon ausgehen, dass hier gewissenhaft und unverzüglich an einem Lösungsweg Interesse besteht. Der rechtsstaatliche Weg bedeutet ab und an Geduld. Die Frage wäre, ob dann der zusätzliche Punkt noch aufrecht erhalten werden sollte. Er würde sagen, nachdem jetzt gerade ordnungspolitisch Beschlüsse gefasst wurden, dieses zunächst in guter Absicht dass wir eine Lösung hinbekommen jetzt gerade nicht benötigen. Es schließt nicht aus, dass es trotzdem Dialogbereitschaft gibt. Er bittet darum anzuerkennen, dass es jetzt um Ordnungsrecht geht.


Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.               Vom Sachstandsbericht und den von der Verwaltung aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten wird Kenntnis genommen.

 

2.               Das Landratsamt Nürnberger Land in seiner Eigenschaft als Bauaufsichtsbehörde wird aufgefordert

 

-                       unverzüglich zu überprüfen, ob die tatsächliche Nutzung des ACID-Clubs auch der genehmigten Nutzung entspricht

 

-                       für den Fall, dass eine rechtswidrige Nutzung vorliegt, muss diese dahingehend unverzüglich untersagt werden.

 

3.               Für den Fall, dass sich die Nutzung als rechtmäßig herausstellt, ist die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich dem Verwaltungsausschuss Rechenschaft abzulegen.