Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0

Herr Maier erläutert, dass das Konjunkturpaket  bei vielen Gemeinden und Städten große Hoffnungen weckt. Es umfasst ein Investitionsvolumen von 13 Mrd. Euro. Diese sind aber nicht wie allgemein fälschlich gedacht rein vom Bund finanziert, sondern  enthalten 75 % Finanzierung durch den Bund und die restlichen 25 % müssen von Ländern und Kommunen finanziert werden. Der Investitionszeitraum umfasst die Jahre 2009 bis 2011, d.h. die Maßnahmen müssen 2011 abgeschlossen sein. Investitionsschwerpunkte sind Bildung und Infrastruktur. Im Investitionsschwerpunkt Bildung sind 65 % der Mittel gebunden. Hier sind vor allem Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und Betreuung, Schulinfrastruktur – hier insbesondere die energetische Sanierung ebenfalls wie bei den Hochschulen, kommunale und gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (Kindergärten) und Forschung enthalten. Im Investitionsschwerpunkt Infrakstruktur, der mit 35 % der Mittel ausgestattet ist, sind die Krankenhäuser, der Städtebau, die ländliche Infrastruktur, die kommunalen Straßen – hier allerdings beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen – und sonstige Infrastrukturinvestitionen enthalten. Die Mittel sollen zu 70 % in kommunale und 30 % in staatliche Investitionen fließen. Das Investitionsvolumen für Bayern umfasst 1,96 Mrd. Euro. Für die Förderbereiche energetische Sanierung von Schulen stehen rund 620 Mio. Euro, für die energetische Sanierung von sonstigen Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Weiterbildungseinrichtungen rund 179 Mio. Euro und für Behinderteneinrichtungen und Heime rund 48 Mio. Euro zur Verfügung. Bei der kommunalen Infrastruktur sind für Krankenhausbaumaßnahmen und Energieeinsparungen in Krankenhäusern 110 Mio. Euro vorgesehen, für die energetische Sanierung kommunaler Verwaltungsgebäude und sonstiger Infrastruktur 90 Mio Euro, Städtebau und Dorferneuerung 60 Mio. Euro, Breitbandförderung 50 Mio. Euro, Lärmsanierung von kommunalen Straßen 45 Mio. Euro und im Hochwasserschutz 40 Mio. Euro. Im staatlichen Bereich sind die Modernisierung der Hochschulen, Staatsstraßenbau, Modernisierung der Polizeifahrzeuge, Sanierung von Museen, Forschungsprojekten usw. vorgesehen. Die Verteilung der Mittel auf die Regierungsbezirke erfolgt zu 75 % nach den Einwohnern und zu 25 % nach der Finanzkraft. Deshalb entfallen auf Mittelfranken rund 195 Mio. Euro. Die Verteilung der Mittel erfolgt projektbezogen, d.h. es müssen Anträge auf Einzelprojekte gestellt werden und danach erfolgt die Verteilung. Es hat keine Gemeinde oder Stadt einen Anspruch auf eine bestimmte Summe. Wenn die Regierung von Mittelfranken der Meinung ist, dass kein Projekt  geeignet ist, in das Programm aufgenommen zu werden, dann geht man leer aus. Bis Ende März 2009 müssen alle Anträge bei der Regierung vorliegen. Danach werden diese gesichtet und bis Ende April soll beschieden werden. Detailplanungen sind noch nicht erforderlich, lediglich aussagekräftige Projektbeschreibungen und sonstige Unterlagen, aus denen die Erfüllung der Förderkriterien ersichtlich ist. Die Vergabekriterien sind zunächst auf die Zusätzlichkeit der Investitionen beschränkt, d.h. sie sollten schon durch einen rechtskräftigen Haushalt finanziert sein. Der Haushalt der Stadt Lauf ist noch nicht rechtskräftig. Desweiteren ist die Finanzkraft, die Nachhaltigkeit der Maßnahme und sonstige Qualitätskriterien ausschlaggebend.

Wenn genehmigte Maßnahmen vorliegen, muss ein Nachtragshauhaltsplan aufgestellt werden, in dem diese Maßnahmen und die Finanzierung eingebracht werden. Alle vorgesehen Maßnahmen sind zusätzliche Maßnahmen und noch nicht im Haushalt 2009 vorhanden.

 

Herr Zenger bezieht sich auf den vorliegenden Investitionsplan zum Konjunkturprogramm II und gibt noch einige Ausführungen. Es gibt drei große Schwerpunkte bei der energetischen Sanierung, zum einen die Gebäudehülle, die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung und Beleuchtung) und das Nutzerverhalten. Das Ganze führt in der Summe dazu, dass sich der Energieverbrauch wesentlich reduziert . Der Schwerpunkt liegt in der kommunalen Bildung und deshalb die energetische Sanierung von Schulgebäuden. Die Gesamtkosten für die energetische Sanierung der Schulen und Kindergärten liegen bei 8,48 Mio. Euro.

Herr Zenger geht kurz auf die einzelnen Maßnahmen ein. Die Priorität wurde nach einem Punktesystem ermittelt und daraus ergaben sich die Ergebnisse für die einzelnen Objekte. Im Bereich der Schulen wurden 16 Einzelpakete geschnürt. Auch für die Kindergärten wurden entsprechende Maßnahmen herausgegriffen. Der zweite Schwerpunkt ist die kommunale Infrastruktur, bei der das Rathaus mit Wärmedämmuing, einer automatischen Lüftung mit Wärmerückgewinnung und der Beleuchtung,eingeschlossen werden würde da der Standard schon sehr veraltert ist. Die Kosten würden sich hierbei auf 470.000 Euro belaufen. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Hochwasserschutz. Es wäre durchaus gerechtfertigt, die Maßnahmen im Zuge der Hochwasserfreilegung des Bitterbaches anzumelden. Hierfür sind Kosten in Höhe von 800.000 Euro angesetzt. Die Verwaltung hofft, einen großen Teil von diesem Kuchen zu bekommen und bittet, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Vorsitzender möchte noch einige ergänzende Anmerkungen in den Diskussionsprozess einbringen. Es gibt viele Experten, die sagen, dass ein solches Paket wirkungslos sei und die große Gefahr besteht, dass am Ende die deutsche Volkswirtschaft ärmer sein könnte als zuvor. Er hat auch die Hoffnung, von dem Kuchen etwas abzubekommen. Man muss sich aber damit geistig auseinandersetzen, dass die Auswirkungen von solchen Konjunkturpaketen in der Zukunft  nicht unsere Kinder zu bezahlen haben. In den letzten Tagen wurde auch beim Städtetag und im Landtag die Frage gestellt, wer darüber entscheidet, dass die Gelder an die Kommunen, Landkreise und Städte ausbezahlt werden. Die Antwort wurde klar gegeben, dass dies der jeweilige Regierungspräsident eines Regierungsbezirkes ist. In Mittelfranken ist dies Herr Dr. Bauer. Es zeichnet sich ab, dass es morgen eine Mehrheit im Bundestag für das Konjunkturpaket geben wird. Es wurde angekündigt, dass morgen Abend die Ausführungsbestimmungen und Antragsformulare online bestellt werden können. Die Anträge sollen dann möglichst schnell eingereicht werden. Wie die Aufteilung erfolgen soll, ist noch nicht bekannt. Es wurden noch Bemühungen auf politischer Ebene angestellt, Konkretisierungen bei der Regierung anzufordern. Projekte im Bildungsbereich ohne energetische Sanierung sind aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht förderfähig. Eine Kombination mit anderen Förderprorgammen ist nicht möglich.

 

Herr Stadtrat Mayer bezieht sich auf den vorliegenden Investitionsplan mit einer Summe von ca. 8,5 Mio. Euro . Für kleiner Beträge wurde schon wesentlich mehr Papier verbraucht. Es ist ihm bewusst, dass die Grundlagen dafür sehr schwierig sind und noch keine Ahnung besteht, wieviel Geld die Stadt Lauf erhalten wird. Wenn auch der größte Anteil sicher geschenkt ist; aber das Stichwort Nachhaltigkeit ist gefallen. Es muss auch klar sein, dass eine gewaltige Verantwortung besteht, was mit den Geldern passiert. Deswegen muss das Ganze vernünftig eingesetzt werden. Die wirtschaftliche Einsparung bei den Maßnahmen darf nicht außer Acht gelassen werden. Ihm fehlt es an der Prioisierung, dass es danach gestaltet wird, möglichst hohen finanziellen Einsparnutzen zu haben. Wenn diese Anträge so gestellt werden, hat man dann einen Einfluss, welches Projekt genehmigt wird? Ist es sinnvoll, die Maßnahmen in dieser Größenordnung einzureichen. Er hätte gerne nochmals geklärt, ob die wirtschaftliche Untersuchung bei der Priorisierung berücksichtigt wurde.

 

Herr Zenger entgegnet, dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich war, Amortisationsberechnungen durchzuführen. Bei der Gebäudehülle sind die größten Einsparungen zu erzielen. Die Ergebnisse der Energieberater müssen noch abgewartet werden. Wenn bloß 50 % der Maßnahmen berücksichtigt würden, wäre dies schon ein Traum. Die Verwaltung wird die Anträge als Einzelpaketanträge stellen und hofft, einige Maßnahmen durchzubekommen  Die Verwaltung ist der Meinung, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre eine richtige Zielsetzung gefunden zu haben.

 

Vorsitzender ergänzt, dass dies Gegenstand der Beratungen am letzten Montag in der Orangerie in Ansbach war. Das ist wirklich Kaffeesatzleserei und wir haben alle zusammen versucht. Es war nicht möglich, näheres zu bekommen. Ganz konkret haben, glücklicherweise die Erkenntnisse auf Landkreisebene weitergeholfen, da gibt es Energiesparpotenziale. Wir wissen daher aufgrund der Analysen, dass sich gerade diese Wärmedämmmaßnahmen als allererstes rechnen. Wir wissen beispielsweise ei der Bertleinschule, dass pro Tag 600 Euro für Heizung durchschnittlich ausgegeben wird. Es geht um die Nachhaltigkeit. Wenn wir überhaupt 1,83 Millionen bekommen würden, dann ist die Wirtschaftlichkeit insofern gegeben, weil wir dann 87,5 % Bezuschussung hätten. Es wurde auch vom Städtetag empfohlen, größere und kleinere Vorhaben anzugeben. Es ist alles völlig offen, ob nur ein Projekt berücksichtigt wird oder kleinere Vorhaben herausgepickt werden. Auf Empfehlung der Experten wurden deshalb diverse größere und kleinere Vorhaben angesetzt.

 

Herr Stadtrat Kern bedankt sich bei der Verwaltung, dass sie in dieser Schnelligkeit einen derart umfassenden Antrag zusammengestellt hat. Das Ganze erfolgt nach den Vorgaben der Bayer. Staatsregierung. Er hat sich informiert, nach welchen Kriterien das jetzige Konjunkturpaket umgesetzt werden soll. Bis Ende März laufen die Antragsfristen. Das heißt, dass die Zeit zum diskutieren kurz ist. Es liegt sicher ein riesiges Paket vor und mit dem Geld muss verantwortlich umgegangen werden. In diesem Paket sind jedoch keine unsinnigen Maßnahmen enthalten. Im Schwerpunkt geht es um energetische Sanierung, genau nach den Vorgaben. Man kann sicherlich darüber diskutieren, welche dieser Maßnahmen wirtschaftlicher ist oder nicht, aber nachhaltig sind sie alle. Insofern liegt die Stadt Lauf sicherlich richtig, die Anträge so schnell wie möglich einvernehmlich zusammenzustellen und weiterzureichen. Man braucht nicht darüber zu diskutieren, wieviel Geld zur Verfügung gestellt wird. Das gleiche Verfahren wurde bei der Städtebauförderung immer praktiziert. Es wurde ein relativ hoher Mittelbetrag angemeldet, in der Hoffnung möglichst viel zu bekommen. Hier sollte es wieder so gemacht werden, da es keine Alternativen gibt. Wenn das Konjunkturpaket nicht schnell greift, dann werden alle anderen Auswirkungen noch viel schlimmer. Seine Fraktion wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Vorsitzender zitiert aus dem gestern datierten Schreiben der Bayer. Staatsregierung, dass die Mittelverteilung den Regierungen nach den objektiven Kriterien über die eingehenden Anträge obliegt. Eine feste Aufteilung auf Landkreise, Gemeinden und Städte gibt es hierbei nicht. Ob und wie viele Anträge eine Kommune vorlegt, obliegt ihr selbst.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Prioritätenliste für die einzelnen Investitionsschwerpunkte des Konjunkturpakets II wird gemäß der vorliegenden Aufstellung (Investitionsplan zum Konjunkturprogramm II) genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsanträge einzureichen.

 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, nach Vorliegen der Zuwendungszusage, einen Nachtragshaushaltsentwurf für das Jahr 2009 zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

Der Investitionsplan zum Konjunkturprogramm II ist Bestandteil dieses Beschlusses.